XII ZR 23/23 - Kurzfristige Verhinderung eines Richters bei der Urteilsunterzeichnung
Leitsatz: Die nur kurzfristige Verhinderung eines mitwirkenden Richters reicht für die wirksame Ersetzung seiner Unterschrift durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht aus.