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Urteil Coronabedingter Anpassungsanspruch als Einwendung für Vollstreckungsabwehrklage
Schlagworte
Coronabedingter Anpassungsanspruch als Einwendung für Vollstreckungsabwehrklage
Leitsatz
Gegenüber dem Räumungsanspruch aus einer notariellen Urkunde kann sich der Mieter auf eine Stundung der Miete infolge der coronabedingten Schließung seiner Geschäftsräume berufen.
(Leitsatz der Redaktion)
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