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Urteil Coronabedingter Anpassungsanspruch als Einwendung für Vollstreckungsabwehrklage


Schlagworte

Coronabedingter Anpassungsanspruch als Einwendung für Vollstreckungsabwehrklage

Leitsatz

Gegenüber dem Räumungsanspruch aus einer notariellen Urkunde kann sich der Mieter auf eine Stundung der Miete infolge der coronabedingten Schließung seiner Geschäftsräume berufen.

(Leitsatz der Redaktion)

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