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Urteil Klagebefugnis des Wohnungseigentümers, Nutzung des Nachbargrundstücks als Zuwegung


Schlagworte

Klagebefugnis des Wohnungseigentümers, Nutzung des Nachbargrundstücks als Zuwegung

Leitsätze

1. Jedem Wohnungseigentümer einer WEG steht ein Individualanspruch gemäß § 1004 BGB auf Beseitigung und Unterlassung einer Störung, z. B. wegen Lärms oder auch durch eine bauliche Veränderung zu.

2. Einer besonderen Ermächtigung durch die WEG bedarf es nicht.

3. Zum Anspruch der Nutzung des Nachbargrundstücks als Zuwegung zum eigenen hinteren Grundstücksteil.

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