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Urteil Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, Merkmalgruppe 2, 3 - Küche, Wohnung
Schlagworte
Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, Merkmalgruppe 2, 3 - Küche, Wohnung
Leitsatz
Die wohnwertmindernden Merkmale „Geschirrspüler in der Küche nicht stellbar oder anschließbar“ und „Waschmaschine weder in Bad noch Küche stellbar oder nicht anschließbar“ sind nicht schon dann als erfüllt anzusehen, wenn zum Betrieb der Geräte lediglich Kupplungen an den vorhandenen Leitungen fehlen, die ohne besonderen baulichen Aufwand installiert werden können.
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