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Urteil Duldung der Störungsbeseitigung, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach Verjährung des Beseitigungsanspruches
Schlagworte
Duldung der Störungsbeseitigung, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach Verjährung des Beseitigungsanspruches
Leitsätze
1. Ist der Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung verjährt, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beschließen.
2. Für den Anspruch auf Duldung der Störungsbeseitigung ist auch in Zwei-Personen-Gemeinschaften nur die Gemeinschaft anspruchsberechtigt.
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