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Urteil Eintragung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts


Schlagworte

Eintragung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts

Leitsatz

Ein durch Zeitablauf erloschenes Erbbaurecht ist ohne gleichzeitige Eintragung einer Entschädigungsforderung des Erbbauberechtigten einzutragen, wenn der Ausschluss einer solchen Forderung zum Inhalt des Erbbaurechts gemacht worden ist. Dies erfordert eine Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten sowie die Eintragung im (Erbbaurechts-) Grundbuch. Ausreichend ist die Bezugnahme im Bestandsverzeichnis auf die Eintragungsbewilligung. Zur Auslegung einer solchen Vereinbarung.

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