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3 Re Miet 6/81 - Eigenbedarfskündigung, Entfallen der GründeLeitsatz: 1. Entfallen die Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist und der Mieter die Wohnung geräumt hat, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter davon zu unterrichten und auf Verlangen das Mietverhältnis fortzusetzen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt eine positive Vertragsverletzung dar. 2. Ein Schadenersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung steht dem Mieter, der auf eine nicht ordnungsgemäß begründete Kündigung hin ausgezogen ist, jedenfalls dann zu, wenn ihm der Vermieter die Bedarfsgründe mündlich schlüssig dargelegt und der Mieter keine Veranlassung hat, diesen Angaben zu mißtrauen. 3. Dieser Schadenersatzanspruch wird in der Regel nicht dadurch aus geschlossen, daß der Mieter infolge der scheinbar gerechtfertigten Kündigung den Mietvertrag mit dem Vermieter einvernehmlich vorzeitig beendet hat.OLG Karlsruhe07.10.1981
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3 REMiet 6/81 - Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Kündigung/unbearbeitete als positive Vertragsverletzung; Eigenbedarfskündigung/unberechtigte als positive Vertragsverletzung; positive Vertragsverletzung/durch unberechtigte Eigenbedarfskündigung; Vermieter/Unterrichtungspflicht; Schadensersatzanspruch/wegen unberechtigter Kündigung; Vertragsverletzung/positive durch unberechtigte Eigenbedarfskündigung; Unterrichtungspflicht/des Vermieters bei Entfallen der KündigungsgründeLeitsatz: 1. Entfallen die die Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist und der Mieter die Wohnung geräumt hat, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter davon zu unterrichten und auf Verlangen das Mietverhältnis fortzusetzen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt eine positive Vertragsverletzung dar. 2. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung steht dem Mieter, der auf eine nicht ordnungsgemäß begründete Kündigung hin ausgezogen ist, jedenfalls dann zu, wenn ihm der Vermieter die Bedarfsgründe mündlich schlüssig darlegt und der Mieter keine Veranlassung hatte, diesen Angaben zu mißtrauen. 3. Dieser Schadensersatzanspruch wird in der Regel nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Mieter infolge der scheinbar gerechtfertigten Kündigung den Mietvertrag mit dem Vermieter einvernehmlich vorzeitig beendet hat.OLG Karlsruhe07.10.1981
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3 RE-Miet 10/81 - Nachschiebung einer Kündigung aus anderem GrundLeitsatz: Hat der Mieter einer Kündigung des Vermieters aus § 564 b Abs. 1 BGB widersprochen, so darf der Vermieter noch innerhalb der laufenden Kündigungsfrist nunmehr nach § 564 b Abs. 4 BGB kündigen, wenn er in dem Kündigungsschreiben zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, daß die Kündigung nicht mehr auf berechtigte Interessen nach Abs. 1 gestützt wird.OLG Karlsruhe27.10.1981
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20 REMiet 3/81 - Sonderkündigungsrecht bei DreifamilienhausLeitsatz: Dem Vermieter steht das Kündigungsrecht des § 564 b Abs. 4 S.1 BGB nicht zu, wenn in einem dreigeschossigen Gebäude ein Stockwerk gewerblich genutzt wird, während sich in den beiden anderen Stockwerken die Wohnungen des Vermieters bzw. Mieters befinden.OLG Frankfurt02.11.1981
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20 REMiet 3/81 - Zweifamilienhaus, Begriff; Kündigung/im Zweifamilienhaus (gewerbliche Nutzung des 3. Stockwerkes); Zweifamilienhaus/Kündigung (gewerbliche Nutzung des 3. Stockwerkes)Leitsatz: Dem Vermieter steht das Kündigungsrecht des § 564 b Abs. 4 Satz 1 BGB nicht zu, wenn in einem dreigeschossigen Gebäude ein Stockwerk gewerblich genutzt wird, während sich in den beiden anderen Stockwerken die Wohnungen des Vermieters beziehungsweise Mieters befinden.OLG Frankfurt a. M.02.11.1981
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3 REMiet 10/81 - Änderung der Kündigungsgründe; Änderung/der Kündigungsgründe; Kündigung/Änderung der Gründe; Widerspruch/gegen eine KündigungLeitsatz: Hat der Mieter einer Kündigung des Vermieters aus § 564 b Abs. 1 BGB widersprochen, so darf der Vermieter noch innerhalb der laufenden Kündigungsfrist nunmehr nach § 564 b Abs. 4 BGB kündigen, wenn er in dem Kündigungsschreiben zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, daß die Kündigung nicht mehr auf berechtigte Interessen nach Abs. 1 gestützt wird.OLG Karlsruhe02.11.1981
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6 C 606/81 - Zahlung unter Vorbehalt/unwirksame Mieterhöhungserklärung; Mieterhöhungserklärung/Zahlung auf unwirksame; Zahlung unter Vorbehalt/unwirksame Mieterhöhungserklärung; unwirksame Mieterhöhungserklärung/Zahlung unter Vorbehalt; Vorbehalt bei Zahlung auf unwirksame Mieterhöhungserklärung; rechtlicher Grund/unwirksame Mieterhöhungserklärung; Bereicherungsanspruch/kein Anspruch bei Zahlung auf unwirksame Mieterhöhungserklärung; Mietpreisgleitklausel/Rechtsgrund für Mietzahlung; Mietpreisgleitklausel/keine formell wirksame Mieterhöhungserklärung erforderlich; Gleitklausel/Zurückbehaltungsrecht bis zur Abgabe einer formell wirksamen MieterhöhungserklärungLeitsatz: Es macht keinen rechtserheblichen Unterschied, ob der Mieter auf eine nach § 10 WoBindG formunwirksame Mieterhöhung unter ausdrücklich erklärtem Vorbehalt oder vorbehaltlos zahlt.AG Schöneberg04.11.1981
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3 RE-Miet 7/81 - Mieterhöhungsverlangen; mindestens 3 Vergleichswohnungen verschiedener VermieterLeitsatz: Zur Wirksamkeit eines nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MHG begründeten Mieterhöhungsverlangens ist es in der Regel erforderlich, daß vergleichbare Wohnungen von drei verschiedenen Vermietern benannt werden.OLG Karlsruhe10.11.1981
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3 REMiet 7/81 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnung; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von VergleichswohnungenLeitsatz: Zur Wirksamkeit eines nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MHG begründeten Mieterhöhungsverlangens ist es in der Regel erforderlich, daß vergleichbare Wohnungen von drei verschiedenen Vermietern benannt werden.OLG Karlsruhe10.11.1981
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20 C 603/80 - Versicherung an Eides statt; Auskunftsanspruch des Mieters/Grundmiete; Mietpreisrecht/Auskunft über zulässige Miete; Versicherung an Eides statt/bezüglich Auskunft über preisrechtlich zulässige Miete; Auskunft über preisrechtlich zulässige Miete/Versicherung an Eides stattLeitsatz: Der Vermieter ist verpflichtet, die Richtigkeit einer von ihm erteilten Auskunft über die Höhe der preisrechtlich zulässigen Miete an Eides statt zu versichern (§ 259 Abs. 2 BGB), wenn er vor der Auskunftserteilung dem Mieter mehrfach widersprüchliche Angaben über die zulässige Miethöhe gemacht hat.AG Charlottenburg23.11.1981