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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 97)

  1. 4 Re Miet 6/81 - Vollstreckung aus Räumungsurteil
    Leitsatz: Die Vollstreckung eines Räumungsurteils, das der Vermieter aufgrund der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges erwirkt hat, kann unzulässig sein, wenn der Vermieter mehrere Jahre aus dem Urteil nicht vollstreckt, sondern von dem Mieter, der auch nach Rechtskraft des Räumungsurteils weiterhin mit erheblichen Mietzinsbeträgen in Rückstand geraten ist, die Zahlung von Nutzungsentschädigung verlangt und Zahlungen entgegengenommen hat, wobei mehrfach die Vollstreckung des Räumungsurteils für den Fall der Nichtzahlung des rückständigen Mietzinses angedroht worden ist. Ob dies jedoch der Fall ist, richtet sich nach den jeweils umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalles.
    OLG Hamm
    01.10.1981
  2. 4 REMiet 5/80; 4 REMiet 6/80 - Mietvertragsauslegung, Tierhaltung
    Leitsatz: Ist in einem Mietvertrag über eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vereinbart, daß eine Tierhaltung des Mieters der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, und ergeben sich aus dem Gesamtverhalten der Parteien vor, bei und nach Vertragsabschluß keine Anhaltspunkte für einen anderweitigen Vertragswillen, unterliegt die Entscheidung, ob der Vermieter die Zustimmung zur Haltung eines Hundes in der Mietwohnung erteilen oder versagen will, seinem Ermessen schlechthin. Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses kann in einem solchen Fall die Entfernung eines ohne seine Zustimmung gehaltenen Hundes aus dem Mietobjekt verlangen, sofern diesem Begehren nicht der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensteht.
    OLG Hamm
    13.01.1981
  3. 4 REMiet 5/80; 4 REMiet 6/80 - Mietvertragsauslegung, Tierhaltung
    Leitsatz: Ist in einem Mietvertrag über eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vereinbart, daß eine Tierhaltung des Mieters der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, und ergeben sich aus dem Gesamtverhalten der Parteien vor, bei und nach Vertragsabschluß keine Anhaltspunkte für einen anderweitigen Vertragswillen, unterliegt die Entscheidung, ob der Vermieter die Zustimmung zur Haltung eines Hundes in der Mietwohnung erteilen oder versagen will, seinem Ermessen schlechthin. Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses kann in einem solchen Fall die Entfernung eines ohne seine Zustimmung gehaltenen Hundes aus dem Mietobjekt verlangen, sofern diesem Begehren nicht der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensteht.
    OLG Hamm
    13.01.1981
  4. 4 REMiet 4180 - Formularmietvertrag; AGBG, Endrenovierungsklausel
    Leitsatz: 1. Ein vom Vermieter verwandter Formularmietvertrag über Wohnraum wird nicht dadurch zur Individualabrede, daß der Mieter wenige Tage nach Unterzeichnung des Formularmietvertrages ein ebenfalls formularmäßig erstelltes, ihm vom Vermieter gestelltes Schriftstück unterschreibt, worin er bestätigt, daß er vor Abschluß des Mietvertrages ausreichend Zeit gehabt habe, denselben durchzulesen, die einzelnen Bestimmungen zu prüfen, zur Kenntnis zu nehmen und daß er sich vorbehaltlos mit allen Bestimmungen des Vertrages einverstanden erkläre. 2. Die Bestimmung eines vom Vermieter verwandten Formularmietvertrages über Wohnraum, nach der der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit renoviert zurückzugeben, und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden Zeitpunkt die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat, ist unwirksam.
    OLG Hamm
    27.02.1981
  5. 4 REMiet 1/81 - Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: 1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Formularmietverträgen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen festgelegte Kostenbeteiligung des ausziehenden Mieters an zukünftigen Schönheitsreparaturen in dem zur Zeit des Auszugs laufenden Turnus hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG jedenfalls dann stand, wenn der Mieter die Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen in einem bestimmten Turnus mietvertraglich übernommen hat und dem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (Vermieter) nur ein Anspruch auf die deshalb geringere Kostenmiete (§§ 7 Abs. 2 WGG, 13 Abs. 2 WGG DV) zusteht. 2. Der Umstand, daß diese Kostenbeteiligung des ausziehenden Mieters in Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Formularmietverträgen im Zusammenhang mit anderen den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses treffenden Pflichten unter der hervorgehobenen Überschrift "Rückgabe der Mietsache" geregelt ist, macht für sich allein diese Regelung noch nicht zu einer überraschenden Klausel i. D. d. § 3 AGBG.
    OLG Hamm
    14.07.1981
  6. 4 REMiet 4/81 - Mieterhöhungsverlangen bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen; ortsübliche und "angemessene" Miete
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit eines schriftlichen Mieterhöhungsverlangens nach § 2 ABs. 2 MHG gehört bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen nicht auch die Darlegung, daß die verlangte Miete sich im Rahmen der "angemessenen" Miete des § 7 Abs. 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) hält.
    OLG Hamm
    14.07.1981
  7. 4 ReMiet 2/81 - keine Zustimmungserfordernis f. Mieterhöhung, keine fiktiven Kostenabzüge
    Leitsatz: 1. Voraussetzung für eine Mieterhöhung nach § 3 MHG ist nicht, daß der Mieter der Modernisierung zugestimmt hat. 2. Von den Gesamtmodernisierungskosten, die der Vermieter der Berechnung der Mieterhöhung nach § 3 Abs. I MHG zugrundelegen darf, sind nicht vorab diejenigen (fiktiven) Kosten abzuziehen, die der Vermieter ohne die Modernisierung in Zukunft für die ihm obliegende Instandhaltung/Instandsetzung des alten Zustandes voraussichtlich hätte aufwenden und im Verhältnis zum Mieter allein tragen müssen.
    OLG Hamm
    27.04.1981
  8. 4 REMiet 3/81 - Vorlagevoraussetzungen
    Leitsatz: 1. Das Rechtsinstitut des Rechtsentscheides in Mietsachen stellt eine Ausnahmeregelung im Rahmen des Instanzenzuges der beim Amtsgericht einzuleitenden zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten dar, deren Anwendungsbereich eher in einschränkender, jedenfalls aber nicht ausdehnender Auslegung zu bestimmen ist. 2. Eine Ausdehnung der obergerichtlichen Befugnis dahin, Rechtsentscheide auch in rein verfahrensrechtlichen Fragen zu erlassen, die in Rechtsstreitigkeiten über Fragen aus einem Mietvertragsverhältnis auftauchen, wird durch die gesetzliche Regelung nicht gedeckt (hier. Ablehnung eines Rechtsentscheides über Beschwerdemöglichkeiten nach § 721 ZPO, wenn das Urteil des Amtsgerichts keinen Ausspruch über eine Räumungsfrist enthält). 3. Aus den dargelegten Gründen ist es auch zweifelhaft, ob ein nur als Beschwerdegericht angerufenes Landgericht über den Wortlaut des Art. III Abs. 1 Satz 1 des 32. MietRÄndGes. n. F. überhaupt befugt ist, eine in einem Beschwerdeverfahren auftauchende Rechtsfrage dem Obergericht zum Rechtsentscheid vorzulegen (hier offen gelassen)
    OLG Hamm
    31.03.1981
  9. 4 ReMiet 5/81 - Mieterhöhung; preisgebundener Altbauwohnraum; Zinserhöhung
    Leitsatz: Ist der gegenwärtige Vermieter einer Wohnung erst im Laufe eines nach dem 31. Dezember 1972 begründeten Mietverhältnisses mit dem Erwerb der Ersteigerung des Mietgrundstückes in den Mietvertrag eingetreten und will er nach § 5 Abs. 1 MHRG erhöhte Kapitalkosten, die ihm durch Erhöhung des Zinssatzes für dinglich gesicherte Darlehen (i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 1 MHRG) seit dem Erwerb des Mietgrundstückes erwachsen sind, anteilig auf die Mieter umlegen, so ist die für die Berechnung maßgebliche Erhöhung aus einem Vergleich des Zinssatzes bei Beginn des Mietverhältnisses mit dem im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens geltenden Zinssatz zu ermitteln. Sind an die Stelle eines bei Beginn des Mietverhältnisses vorhandenen dinglich gesicherten Darlehens allein aus Anlaß einer Grundstücksveräußerung /-zwangsversteigerung, etwa durch Umschuldung, andere Darlehen getreten, so ist darauf abzustellen, welcher Zinssatz für das ursprüngliche Darlehen nunmehr gelten würde. Auf den - höheren - Zinssatz der später von ihm aufgenommenen Darlehen kann sich der Erwerber/Ersteher zu seinen Gunsten nicht berufen, vollends dann nicht, wenn das ursprüngliche Darlehen vor einer Neubelastung des Mietgrundstücks bereits getilgt war (§ 5 Abs. 3 S. 2 MHRG)
    OLG Hamm
    27.12.1981
  10. 4 ReMiet 8/81 - Kündigung im Prozeß; Abschrift/beglaubigte der Kündigung; Beglaubigung/der Kündigung; Kündigung/Schriftform; Prozeßbevollmächtigter/Kündigung durch; Rechtsstreit/Kündigung im; Schriftform/der Kündigung; Schriftsatz/prozessualer als Kündigungserklärung
    Leitsatz: Wird die Kündigung eines Wohnraummietvertrages im Laufe eines zwischen Vermieter und Mieter bereits anhängigen Rechtsstreits durch einen prozessualen Schriftsatz erklärt, so ist der Schriftform des § 564 a Abs. 1 Satz 1 BGB genüge getan, wenn dem Mieter eine vom Prozeßbevollmächtigten des Vermieters selbst beglaubigte Abschrift des die Kündigung aussprechenden Schriftsatzes zugeht. Eine Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten unter der Abschrift ist neben oder statt der Unterschrift unter dem Beglaubigungsvermerk nicht erforderlich.
    OLG Hamm
    23.11.1981