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  1. - 9 REMiet 1/81 - Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Die Vereinbarung in einem Formularmietvertrag, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen regelmäßig auf seine Kosten vorzunehmen hat, verstößt nicht gegen § 9 AGB-Gesetz.
    OLG Karlsruhe, 9. Zivilsenat Freiburg
    01.07.1981
  2. 11 S 101/81 - Vollmachtsurkunde; Kündigung/Vollmachtsurkunde; Zurückweisung
    Leitsatz: Eine vom Bevollmächtigten erklärte Kündigung ist gem. § 174 BGB unwirksam, wenn die Bevollmächtigten keine Stellung bekleiden, die üblicherweise mit einer Vollmacht zur Abgabe von Kündigungserklärungen verbunden ist und entsprechende Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt wird.
    LG Hamburg
    03.07.1981
  3. 6 C 191/81 - Unbefugte Gebrauchsüberlassung; Anmeldung/polizeiliche des Untermieters; Gebrauchsüberlassung/an Tochter; Kündigung/fristlose bei Überlassung an Tochter; Tochter des Mieters/zulässige Gebrauchsüberlassung; fristlose Kündigung/keine bei Aufnahme der Tochter mit Familie
    Leitsatz: Die Aufnahme einer Tochter und deren Familie für begrenzte Zeit (hier: etwa ein Jahr) stellt keine unerlaubte Gebrauchsüberlassung dar, solange kein selbständiger Haushalt geführt wird.
    AG Charlottenburg
    07.07.1981
  4. 6 C 191/81 - Mietrückstand, Verschulden; Preisstellenverfahren/Änderungsgrund für fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Kündigung/fristlose wegen Mietrückstand; Mietrückstand/Kündigungsgrund; Zahlungsklage/Verhältnis zur fristlosen Kündigung; Zahlungsrückstand/Kündigungsgrund; Verschulden/bei Mietrückstand; fristlose Kündigung/Mietrückstand; preisrechtlich zulässiger Mietzins/bei Streit über Zulässigkeit keine Kündigung
    Leitsatz: Bei Streit über die Höhe des preisrechtlich zulässigen Mietzinses und längerer Hinnahme (hier: 42 Monate) des geringeren Mietzinses fehlt es in jedem Fall an einem verschuldeten Mietrückstand, so daß eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist.
    AG Charlottenburg
    07.07.1981
  5. 8 REMiet 1/81 - Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Mietpreisüberschreitung; Mängel der Mietsache
    Leitsatz: 1. Eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 v. H. ist nicht unwesentlich i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 WiStG . 2. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist konkret für die fragliche Wohnung festzustellen. 3. Behebbare Mängel der Mietsache sind bei Bestimmung der Miethöhe nicht zu berücksichtigen. 4. Liegt eine wesentliche Mietpreisüberschreitung vor, so ist die Vereinbarung nichtig, soweit der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt.
    OLG Stuttgart
    07.07.1981
  6. - 3 ReMiet 3/81 - Rechtsentscheid; Abweichung; Divergenzvorlage; Entscheidungserheblichkeit; Mietvertragsklausel; Auslegung; Tierhaltungsklausel
    Leitsatz: 1. Die Voraussetzungen für die Einholung eines Rechtsentscheids wegen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eines Oberlandesgerichts sind nicht gegeben, wenn das Landgericht den Rechtsstreit auch ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage in dem von ihm für richtig gehaltenen Sinne entscheiden kann 2. Über die Auslegung einer einzelnen Vertragsbestimmung kann nur dann ein Rechtsentscheid erlassen werden, wenn es sich um eine typische, häufig wiederkehrende Klausel handelt
    OLG Karlsruhe
    07.07.1981
  7. - 5 UH 3/81 - Vertragsauslegung; Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt
    Leitsatz: Die Frage, ob mietrechtliche Bestimmungen analog auf andere Vertragsverhältnisse angewendet werden können, ist der Klärung durch einen Rechtsentscheid nicht zugänglich.
    OLG Oldenburg
    13.07.1981
  8. 4 REMiet 1/81 - Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: 1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Formularmietverträgen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen festgelegte Kostenbeteiligung des ausziehenden Mieters an zukünftigen Schönheitsreparaturen in dem zur Zeit des Auszugs laufenden Turnus hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG jedenfalls dann stand, wenn der Mieter die Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen in einem bestimmten Turnus mietvertraglich übernommen hat und dem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (Vermieter) nur ein Anspruch auf die deshalb geringere Kostenmiete (§§ 7 Abs. 2 WGG, 13 Abs. 2 WGG DV) zusteht. 2. Der Umstand, daß diese Kostenbeteiligung des ausziehenden Mieters in Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Formularmietverträgen im Zusammenhang mit anderen den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses treffenden Pflichten unter der hervorgehobenen Überschrift "Rückgabe der Mietsache" geregelt ist, macht für sich allein diese Regelung noch nicht zu einer überraschenden Klausel i. D. d. § 3 AGBG.
    OLG Hamm
    14.07.1981
  9. 4 REMiet 4/81 - Mieterhöhungsverlangen bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen; ortsübliche und "angemessene" Miete
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit eines schriftlichen Mieterhöhungsverlangens nach § 2 ABs. 2 MHG gehört bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen nicht auch die Darlegung, daß die verlangte Miete sich im Rahmen der "angemessenen" Miete des § 7 Abs. 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) hält.
    OLG Hamm
    14.07.1981
  10. - Allg. Reg. 32/81 - Kündigung; Eigenbedarfskündigung; Räumungsklage als Kündigung; Kündigungsgrund; Angabe des Kündigungsgrundes; gekaufter Eigenbedarf; Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum
    Leitsatz: I. In dem Kündigungsschreiben sind sämtliche Gründe die als berechtigtes Interesse des Vermieters für die ausgesprochene Kündigung von Wohnraum berücksichtigt werden sollen grundsätzlich auch dann nochmals anzugeben wenn sie den Mieter bereits zuvor mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder in einem Vorprozeß geltend gemacht worden waren Die Erhebung einer Räumungsklage kann zugleich eine Kündigung des Mietverhältnisses über Wohnraum enthalten wenn die dem Mieter zugegangene Abschrift der Klageschrift vom Vermieter oder seinem Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet ist (Anschluß an OLG Zweibrücken Rechtsentscheid vom 17.2.1981-3W191/80) und wenn für den beklagten Mieter eindeutig erkennbar ist daß neben der Klage als Prozeßhandlung eine Kündigung des Mietverhältnisses als materiell-rechtliche Willenserklärung abgegeben worden ist ll. Der Vermieter genügt der Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs wenn er im Kündigungsschreiben die Personen angibt für die die Wohnung benötigt wird und einen konkreten Sachverhalt (Lebensvorgang) darlegt auf den er das Interesse dieser Personen an der Erlangung der Wohnung stützt (Kündigungsgrund) Ein nach § 564 b Abs 3 BGB zu berücksichtigender Kündigungsgrund braucht im Kündigungsschreiben nur so ausführlich bezeichnet zu sein daß er identifiziert und von anderen Gründen (Sachverhalten, Lebensvorgängen) unterschieden werden kann lll. Eigenbedarf, der durch den Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung erst geschaffen worden ist (sog. "gekaufter Eigenbedarf"), ist grundsätzlich kein "verschuldeter Eigenbedarf", seine Geltendmachung verstößt nicht gegen Treu und Glauben, es sei denn, daß treuwidrige Umstände hinzukommen.Die Vorschrift des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB (Wartefrist von drei Jahren) ist nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar, wenn das Wohnungseigentum schon bei der Überlassung der Wohnung an den Mieter begründet war. IV. Dem Käufer einer Eigentumswohnung der diese eigens zu dem Zwecke erworben hat selbst darin zu wohnen, kann das Risiko eines Rechtsstreits mit dem Vermieter seiner bisherigen ihm wirksam gekündigten Mietwohnung zur Vermeidung der Kündigung des Mieters der gekauften Eigentumswohnung in der Regel nicht zugemutet werden
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    14.07.1981