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  1. Allg. Reg. 64/81 - Umwandlung in Wohnungseigentum; Dreijahresfrist, für Eigenbedarfskündigung; Wohnungseigentum; Teilung/zur Begründung von Wohnungseigentum; Frist für Eigenbedarfsanmeldung
    Leitsatz: 1. § 571 BGB gilt auch dann, wenn sämtliche Miteigentümer eines Grundstücks, die zugleich dessen Vermieter sind, das Eigentum an dem Grundstück durch Begründung von Wohnungseigentum (§ 8 WEG) teilen und sodann einem Eigentümer durch Auflassung und Eintragung in das Wohnungsgrundbuch das alleinige Wohnungseigentum an einer bestimmten vermieteten Wohnung übertragen. 2. Die Dreijahresfrist des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB* beginnt mit der Eintragung des ersten Erwerbers des nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter begründeten und sodann veräußerten Wohnungseigentums im Wohnungsgrundbuch. Weitere Erwerber des Wohnungseigentums treten (nach § 571 BGB) in die Dreijahresfrist ein; für sie beginnt die Frist neu zu laufen.
    BayObLG
    24.11.1981
  2. Allg. Reg. 7/81 - Mieterhöhungsverlangen; übliche Entgelte
    Leitsatz: Kündigungsschutz
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    19.03.1981
  3. Allg. Reg. 41/81 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Einrichtungen des Mieters
    Leitsatz: Einrichtungen des Mieters, die den Wohnwert der Mietsache erhöht haben, sind bei der Ermittlung des üblichen Entgelts (der ortsüblichen Vergleichsmiete) gemäß Art. 3 (MHG) § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum - 2. WKSchG - nicht zu berücksichtigen, es sei denn, daß a) Vermieter und Mieter etwas anderes vereinbart haben oder b) der Vermieter die vom Mieter verauslagten Kosten erstattet hat.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    24.06.1981
  4. - Allg. Reg. 32/81 - Kündigung; Eigenbedarfskündigung; Räumungsklage als Kündigung; Kündigungsgrund; Angabe des Kündigungsgrundes; gekaufter Eigenbedarf; Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum
    Leitsatz: I. In dem Kündigungsschreiben sind sämtliche Gründe die als berechtigtes Interesse des Vermieters für die ausgesprochene Kündigung von Wohnraum berücksichtigt werden sollen grundsätzlich auch dann nochmals anzugeben wenn sie den Mieter bereits zuvor mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder in einem Vorprozeß geltend gemacht worden waren Die Erhebung einer Räumungsklage kann zugleich eine Kündigung des Mietverhältnisses über Wohnraum enthalten wenn die dem Mieter zugegangene Abschrift der Klageschrift vom Vermieter oder seinem Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet ist (Anschluß an OLG Zweibrücken Rechtsentscheid vom 17.2.1981-3W191/80) und wenn für den beklagten Mieter eindeutig erkennbar ist daß neben der Klage als Prozeßhandlung eine Kündigung des Mietverhältnisses als materiell-rechtliche Willenserklärung abgegeben worden ist ll. Der Vermieter genügt der Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs wenn er im Kündigungsschreiben die Personen angibt für die die Wohnung benötigt wird und einen konkreten Sachverhalt (Lebensvorgang) darlegt auf den er das Interesse dieser Personen an der Erlangung der Wohnung stützt (Kündigungsgrund) Ein nach § 564 b Abs 3 BGB zu berücksichtigender Kündigungsgrund braucht im Kündigungsschreiben nur so ausführlich bezeichnet zu sein daß er identifiziert und von anderen Gründen (Sachverhalten, Lebensvorgängen) unterschieden werden kann lll. Eigenbedarf, der durch den Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung erst geschaffen worden ist (sog. "gekaufter Eigenbedarf"), ist grundsätzlich kein "verschuldeter Eigenbedarf", seine Geltendmachung verstößt nicht gegen Treu und Glauben, es sei denn, daß treuwidrige Umstände hinzukommen.Die Vorschrift des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB (Wartefrist von drei Jahren) ist nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar, wenn das Wohnungseigentum schon bei der Überlassung der Wohnung an den Mieter begründet war. IV. Dem Käufer einer Eigentumswohnung der diese eigens zu dem Zwecke erworben hat selbst darin zu wohnen, kann das Risiko eines Rechtsstreits mit dem Vermieter seiner bisherigen ihm wirksam gekündigten Mietwohnung zur Vermeidung der Kündigung des Mieters der gekauften Eigentumswohnung in der Regel nicht zugemutet werden
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    14.07.1981
  5. Allg. Reg. 126/80 - Rechtsentscheid; Kautionsverzinsung
    Leitsatz: Ist im Mietvertrag über freien, nicht preisgebundenen Wohnraum keine Vereinbarung zur Verzinsung der Mietkaution getroffen, so hat der Vermieter den vom Mieter als Kaution erhaltenen Geldbetrag ab Empfang in Höhe der jeweils für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist marktüblichen Zinsen zu verzinsen.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    09.02.1981
  6. 4 U 130/81 - Unerlaubte Untervermietung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs; Gebrauch; vertragswidriger durch Untervermietung; Untervermietung; unerlaubte; Gebrauchsüberlassung an Dritte; Berechtigtes Interesse des Vermieters
    Leitsatz: Ein Vermieter kann in der Regel das Mietverhältnis mit einem Mieter gemäß § 553 BGB fristlos kündigen, wenn dieser den Gebrauch der Mietsache unbefugt einem Dritten überläßt, ohne auf die Untervermietung einen Anspruch zu haben.
    HansOLG Hamburg
    17.12.1981
  7. 4 U 201/80 - Wohnraumkündigung; Kündigungserklärung; Zweckentfremdung; Verwertungskündigung
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Erklärung einer Wohnraumkündigung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB sind das Vorliegen der Erteilung einer Genehmigung nach Art. 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 in Verbindung mit der Hamburgischen Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 7. Dezember 1971 und deren Erwähnung im Kündigungsschreiben erforderlich, wenn die vom Vermieter angestrebte, zur Grundlage der Kündigungserklärung gemachte Verwertung des Mietobjekts in den Anwendungsbereich des Art. 6 des Gesetzes vom 4. November 1971 fällt.
    HansOLG Hamburg
    25.03.1981
  8. U 200/80 - Keine Zustimmungsvoraussetzung für Mieterhöhung
    Leitsatz: Das Recht des Vermieters, gemäß § 3 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) eine erhöhte Miete für von ihm durchgeführte Maßnahmen an Wohnraum (§ 1 MHG) im Sinne des § 3 Abs. 1 MHG zu verlangen, hängt nicht davon ab, daß der Mieter diesen Maßnahmen zuvor zugestimmt hat.
    HansOLG Hamburg
    22.04.1981
  9. 4 U 27/81 - Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses; Erklärung des Widerspruches
    Leitsatz: Der Widerspruch gemäß § 568 BGB kann wirksam bereits in dem Schreiben erklärt werden, mit welchem die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses ausgesprochen wird.
    HansOLG Hamburg
    27.07.1981
  10. 4 U 203/80 - Kapitalbeschaffungskosten für Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Kapitalbeschaffungskosten, die bei der Finanzierung von Wertverbesserungsmaßnahmen angefallen sind, sind nicht nach § 3 Abs. 1 MHG umlagefähig.
    HansOLG Hamburg
    14.05.1981