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  1. 18 C 317/81 - Plakataushang; Vertragsverletzung; Gebrauch, vertragswidriger; Plakat; Transparent; Balkon
    Leitsatz: Der Vermieter kann nicht allgemein verlangen, daß ein Mieter das Anbringen von Plakaten und Transparenten an der Außenfront seiner Wohnung oder im Innenbereich des zur Wohnung gehörigen Balkons unterläßt.
    AG Charlottenburg
    24.11.1981
  2. Allg. Reg. 64/81 - Umwandlung in Wohnungseigentum; Dreijahresfrist; für Eigenbedarfskündigung; Wohnungseigentum; Teilung/zur Begründung von Wohnungseigentum; Frist für Eigenbedarfsanmeldung
    Leitsatz: 1. § 571 BGB gilt auch dann, wenn sämtliche Miteigentümer eines Grundstücks, die zugleich dessen Vermieter sind, das Eigentum an dem Grundstück durch Begründung von Wohnungseigentum (§ 8 WEG) teilen und sodann einem Miteigentümer durch Auflassung und Eintragung in das Wohnungsgrundbuch das alleinige Wohnungseigentum an einer bestimmten vermieteten Wohnung übertragen. 2. Die Dreijahresfrist des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB beginnt mit der Eintragung des ersten Erwerbers des nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter begründeten und sodann veräußerten Wohnungseigentums im Wohnungsgrundbuch. Weitere Erwerber des Wohnungseigentums treten (nach § 571 BGB) in die Dreijahresfrist ein, für sie beginnt die Frist nicht neu zu laufen.
    BayObLG
    24.11.1981
  3. Allg. Reg. 64/81 - Umwandlung in Wohnungseigentum; Dreijahresfrist, für Eigenbedarfskündigung; Wohnungseigentum; Teilung/zur Begründung von Wohnungseigentum; Frist für Eigenbedarfsanmeldung
    Leitsatz: 1. § 571 BGB gilt auch dann, wenn sämtliche Miteigentümer eines Grundstücks, die zugleich dessen Vermieter sind, das Eigentum an dem Grundstück durch Begründung von Wohnungseigentum (§ 8 WEG) teilen und sodann einem Eigentümer durch Auflassung und Eintragung in das Wohnungsgrundbuch das alleinige Wohnungseigentum an einer bestimmten vermieteten Wohnung übertragen. 2. Die Dreijahresfrist des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB* beginnt mit der Eintragung des ersten Erwerbers des nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter begründeten und sodann veräußerten Wohnungseigentums im Wohnungsgrundbuch. Weitere Erwerber des Wohnungseigentums treten (nach § 571 BGB) in die Dreijahresfrist ein; für sie beginnt die Frist neu zu laufen.
    BayObLG
    24.11.1981
  4. 20 C 603/80 - Versicherung an Eides statt; Auskunftsanspruch des Mieters/Grundmiete; Mietpreisrecht/Auskunft über zulässige Miete; Versicherung an Eides statt/bezüglich Auskunft über preisrechtlich zulässige Miete; Auskunft über preisrechtlich zulässige Miete/Versicherung an Eides statt
    Leitsatz: Der Vermieter ist verpflichtet, die Richtigkeit einer von ihm erteilten Auskunft über die Höhe der preisrechtlich zulässigen Miete an Eides statt zu versichern (§ 259 Abs. 2 BGB), wenn er vor der Auskunftserteilung dem Mieter mehrfach widersprüchliche Angaben über die zulässige Miethöhe gemacht hat.
    AG Charlottenburg
    23.11.1981
  5. 4 ReMiet 8/81 - Kündigung im Prozeß; Abschrift/beglaubigte der Kündigung; Beglaubigung/der Kündigung; Kündigung/Schriftform; Prozeßbevollmächtigter/Kündigung durch; Rechtsstreit/Kündigung im; Schriftform/der Kündigung; Schriftsatz/prozessualer als Kündigungserklärung
    Leitsatz: Wird die Kündigung eines Wohnraummietvertrages im Laufe eines zwischen Vermieter und Mieter bereits anhängigen Rechtsstreits durch einen prozessualen Schriftsatz erklärt, so ist der Schriftform des § 564 a Abs. 1 Satz 1 BGB genüge getan, wenn dem Mieter eine vom Prozeßbevollmächtigten des Vermieters selbst beglaubigte Abschrift des die Kündigung aussprechenden Schriftsatzes zugeht. Eine Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten unter der Abschrift ist neben oder statt der Unterschrift unter dem Beglaubigungsvermerk nicht erforderlich.
    OLG Hamm
    23.11.1981
  6. 4 REMiet 8/81 - Kündigung im Prozeß; Abschrift/beglaubigte der Kündigung; Beglaubigung/der Kündigung; Kündigung/Schriftform; Prozeßbevollmächtigter/Kündigung durch; Rechtsstreit/Kündigung im; Schriftform/der Kündigung; Schriftsatz/prozessualer als Kündigungserklärung
    Leitsatz: Wird die Kündigung eines Wohnraummietvertrages im Laufe eines zwischen Vermieter und Mieter bereits anhängigen Rechtsstreits durch einen prozessualen Schriftsatz erklärt, so ist der Schriftform des § 564 a Abs. 1 Satz 1 BGB genüge getan, wenn dem Mieter eine vom Prozeßbevollmächtigten des Vermieters selbst beglaubigte Abschrift des die Kündigung aussprechenden Schriftsatzes zugeht. Eine Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten unter der Abschrift ist neben oder statt der Unterschrift unter dem Beglaubigungsvermerk nicht erforderlich.
    OLG Hamm
    23.11.1981
  7. 6 REMiet 2/81 - Widerspruch gegen Mietfortsetzung; Erklärung/des Vermieters gemäß § 568 BGB; Fortsetzung des Mietverhältnisses/Widerspruch des Vermieters; Gewährung einer Räumungsfrist/als Widerspruch gegen Fortsetzung des Mietverhältnisses; Räumungsfrist/Gewährung als Widerspruch gegen Mietfortsetzung; Verlängerung des Mietverhältnisses/stillschweigende durch Gebrauchsfortsetzung; stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses/Ausschluß durch Widerspruch des Vermieters (Gewährung einer Räumungsfrist)
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung eines Wohnmietverhältnisses durch eine zusätzliche Willenskundgebung seinen der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache entgegenstehenden Willen gemäß § 568 BGB erklären (Anschluß an OLG Hamburg, Beschluß vom 27. Juli 1981, WM 81, 205 e NJW 81, 2258). 2. Gewährt der Vermieter gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung eine Räumungsfrist, so bringt er damit objektiv einen der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache entgegenstehenden Willen gemäß § 568 BGB zum Ausdruck. 3. Die Beantwortung der übrigen Rechtsfragen wird abgelehnt.
    OLG Schleswig
    23.11.1981
  8. 6 REMiet 2/81 - Widerspruch gegen Mietfortsetzung; Erklärung/des Vermieters gemäß § 568 BGB; Fortsetzung des Mietverhältnisses/Widerspruch des Vermieters; Gewährung einer Räumungsfrist/als Widerspruch gegen Fortsetzung des Mietverhältnisses; Räumungsfrist/Gewährung als Widerspruch gegen Mietfortsetzung; Verlängerung des Mietverhältnisses/stillschweigende durch Gebrauchsfortsetzung; stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses/Ausschluß durch Widerspruch des Vermieters (Gewährung einer Räumungsfrist)
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung eines Wohnmietverhältnisses durch eine zusätzliche Willenskundgebung seinen der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache entgegenstehenden Willen gemäß § 568 BGB erklären (Anschluß an OLG Hamburg, Beschluß vom 27. Juli 1981, WM 81, 205 = NJW 81, 2258). 2. Gewährt der Vermieter gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung eine Räumungsfrist, so bringt er damit objektiv einen der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache entgegenstehenden Willen gemäß § 568 BGB zum Ausdruck.
    OLG Schleswig
    23.11.1981
  9. 3 RE-Miet 7/81 - Mieterhöhungsverlangen; mindestens 3 Vergleichswohnungen verschiedener Vermieter
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit eines nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MHG begründeten Mieterhöhungsverlangens ist es in der Regel erforderlich, daß vergleichbare Wohnungen von drei verschiedenen Vermietern benannt werden.
    OLG Karlsruhe
    10.11.1981
  10. 3 REMiet 7/81 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnung; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit eines nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MHG begründeten Mieterhöhungsverlangens ist es in der Regel erforderlich, daß vergleichbare Wohnungen von drei verschiedenen Vermietern benannt werden.
    OLG Karlsruhe
    10.11.1981