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Urteil Schönheitsreparatur und Formularmietvertrag
Schlagworte
Schönheitsreparatur und Formularmietvertrag; Inhaltskontrolle
Leitsatz
Die Bestimmung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, daß der Mieter verpflichtet ist, unbeschadet einer während der Mietzeit durchgeführten Renovierung rechtzeitig vor seinem Auszug die Räume auf seine Kosten renovieren zu lassen, ist unwirksam.
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