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Urteil Ermittlungen zum Rechtsnachfolger des verstorbenen Eigentümers eines Nachbargrundstücks
Schlagworte
Ermittlungen zum Rechtsnachfolger des verstorbenen Eigentümers eines Nachbargrundstücks
Leitsatz
Der Eigentümer eines Grundstücks ist grundsätzlich nicht zur Beschwerde berechtigt, wenn das Grundbuchamt auf seine Anregung die Einleitung von - weiteren - Ermittlungen zum Rechtsnachfolger des verstorbenen Eigentümers eines Nachbargrundstücks ablehnt. Allein der Wunsch des Anregenden, das Nachbargrundstück zu erwerben, begründet kein Beschwerderecht.
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