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VIII ZR 66/20 - Begrenzung des grundsätzlichen Anspruchs des Mieters auf Einsicht in die Originalbelege der BetriebskostenabrechnungLeitsatz: a) Ein Mieter kann hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung verlangen, ohne insoweit ein besonderes Interesse darlegen zu müssen.b) In Ausnahmefällen kann es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) allerdings in Betracht kommen, dass der Vermieter lediglich die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten schuldet. Die Frage, ob ein solcher Ausnahmefall gegeben ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung und ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.BGH15.12.2021
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VIII ZR 355/18 - Zustimmungsklage auch bei formell unwirksamem Erhöhungsverlangen zulässig, gerichtliche Zustimmungsverfahren auf einen vor dem Stichtag des Mietendeckels wirkenden ZeitpunktLeitsatz: ...) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur...BGH29.04.2020
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III ZR 238/14 - Bewusst falsche Angaben im Mahnbescheid; umfassende Hemmungswirkung durch Zustellung eines Mahnbescheides; Geltendmachung von großem SchadensersatzLeitsatz: ...III ZR 198/14). b) Die § 688 Abs. 2 Nr...BGH16.07.2015
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V ZR 194/23 - Vereitelung eines VorkaufrechtsLeitsatz: ...Kaufvertrag aufheben. 2. a) Ein...BGH11.04.2025