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4 K 482/93 - Bodenreformeigentum; Neubauer; RechtspositionLeitsatz: Bodenreformeigentum ist als "höchstpersönliche" Rechtsposition des Neubauern anzusehen, die mit dessen Tod erlischt.VG Chemnitz01.03.1995
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15 C 396/94 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Stromdiebstahl; Abmahnung; Hausstrom; HausfriedensstörungLeitsatz: Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter Strom aus der Hausanlage entnimmt.AG Neukölln02.03.1995
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1 E 64/95. Me - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Investitionsvorrangbescheid; Zulässigkeit der Abänderung der Gerichtsentscheidung über Ablehnung der aufschiebenden WirkungLeitsatz: Die Tatsache, daß sich das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen nicht mit der Rechtsprechung einer anderen Kammer desselben Gerichts auseinandergesetzt hat, rechtfertigt keine erneute Entscheidung nach § 80 Abs. 7 VwGO.VG Meiningen02.03.1995
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BVerwG 7 C 61.93 - genossenschaftliches Gebäudeeigentum; Jugendclub einer LPG; landwirtschaftliche ProduktionsgenossenschaftLeitsatz: Die Mitfinanzierung der Baukosten eines auf volkseigenem Boden errichteten Jugendclubs durch eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft diente der Erfüllung staatlicher Aufgaben und ließ kein genossenschaftliches Gebäudeeigentum entstehen.BVerwG02.03.1995
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VG 3 A 2094.93 - Einigung über Vermögenszuordnung; öffentlich rechtlicher Vertrag; Irrtum; Anpassung der Einigungsvereinbarung; Rücknahme des ZuordnungsbescheidsLeitsatz: 1. Eine Einigung gemäß § 2 Abs. 1 VZOG ist als koordinationsrechtlicher öffentlich rechtlicher Vertrag i. S. v. § 54 Satz 1 VwVfG zu qualifizieren. 2. Stellt sich die Einigung wegen anfänglichen beiderseitigen Irrtums über die tatsächlichen Grundlagen als fehlerhaft dar, so ist das Einvernehmen in entsprechender Anwendung von § 60 Satz 1 VwVfG unter Berücksichtigung des hypothetischen Willens der Vertragsparteien den wirklichen Gegebenheiten anzupassen. 3. Die Zuordnungsbehörde ist in diesem Fall berechtigt, einen bereits bestandskräftigen Zuordnungsbescheid nach § 48 Abs. 1 VwVfV (teilweise) zurückzunehmen.VG Berlin03.03.1995
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65 S 365/94 - Mieterhöhung; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; BeweismittelLeitsatz: Der Berliner Mietspiegel 1994 ist auch für jüngere Baujahre ohne Einschränkung als Beweismittel zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete geeignet.LG Berlin03.03.1995
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64 S 399/94 - Vorfälligkeitsklausel; Rechtzeitigkeitsklausel; Verzug; nachgeschobene KündigungsgründeLeitsatz: 1. Die Vorfälligkeitsklausel ist unwirksam, wenn sie mit der Klausel zusammentrifft, in der die Rechte des Mieters, den Mietzins zu mindern oder den deswegen überzahlten Mietzins zurückzufordern, eingeschränkt sind (im Anschluß an BGH, GE 1995, 40 f.). 2. Ist deswegen die Vorfälligkeitsklausel unwirksam, ist auch die in denselben Paragraphen des Mietvertrages aufgenommene Rechtzeitigkeitsklausel unwirksam. 3. An die Stelle der unwirksamen Vorfälligkeitsklausel tritt die gesetzliche Regelung (§ 551 Abs. 1 BGB), daß der Mietzins nach den einzelnen Zeitabschnitten (Monaten) zu entrichten ist. Diese Regelung stellt eine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit (§ 284 Abs. 2 Satz 1 BGB) dar, so daß der Mieter auch ohne weitere Mahnung in Verzug kommt, wenn er nicht rechtzeitig nach dem Ende des laufenden Monats zahlt. Ist die Rechtzeitigkeitsklausel unwirksam, kommt es insoweit jedoch nicht auf den Eingang der Zahlung auf dem Konto des Vermieters an, sondern darauf, daß der Mieter die Zahlung rechtzeitig veranlaßt hat. 4. Nachgeschobene Kündigungsgründe sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie bereits vor Zugang der Kündigungserklärung entstanden sind.LG Berlin03.03.1995
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V ZR 43/94 - Grundstückskaufvertrag; Schadensersatz wegen Verschweigens einer aufklärungspflichtigen Grundstücksbelastung; Grundstücksbelastung mit Schadstoffen; Aufwendungsersatz für Beseitigung von Schadstoffen; Werksdeponie; Schadstoffe; Aufklärungspflicht; Offenbarungspflicht; MängelhaftungLeitsatz: Wird ein Grundstück verkauft, auf dem früher eine Werksdeponie unterhalten worden ist, so hat der Verkäufer den Käufer hierüber aufzuklären. Verschweigt der Verkäufer arglistig, daß das verkaufte Grundstück als Werksdeponie genutzt worden ist, so kann der Käufer nach § 463 Satz 2 BGB nur Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Schadstoffe verlangen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Nutzung der Werksdeponie stehen (Ergänzung zum Senatsurteil vom 12. Juli 1991, V ZR 121/90, NJW 1991, 2900).BGH03.03.1995
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1 BvR 236/95 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Gleichbehandlungsgrundsatz; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher ErwerbLeitsatz: § 1 Abs. 6 und § 4 Abs. 2 VermG verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG03.03.1995
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V ZR 266/93 - Wohnhauserrichtung auf Grundstück eines FamilienangehörigenLeitsatz: Das Zivilgesetzbuch der DDR ließ die Begründung eines vertragsrechtlichen (obligatorischen) Rechts zu, auf dem Grundstück eines Familienangehörigen ein Wohnhaus zu errichten und dieses auf Lebenszeit unentgeltlich zu nutzen; dieses Recht unterliegt nicht der Umwandlung nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz.BGH03.03.1995