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Suchergebnis Urteilssuche (541 - 546 von 546)

  1. RE-Miet 5/94 - Rechtsentscheid; Zwischenmietverhältnis über Wohnung für Mitarbeiter eines gemeinnützigen Vereins; Kündigungsschutz für Endmieter; Gewerbliche Weitervermietung
    Leitsatz: 1. Vermietet der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses Wohnungen an einen karitativ tätigen gemeinnützigen Verein zur Unterbringung vom Verein auszuwählender Personen und vermietet der Verein eine der Wohnungen an einen seiner Mitarbeiter, so tritt der Eigentümer nicht in das Mietverhältnis mit dem Endmieter ein, wenn er das Vertragsverhältnis mit dem Verein durch ordentliche Kündigung beendet; § 549 a Abs. 1 Satz 1 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. 2. Der Umstand, daß in einem solchen Fall dem Endmieter die Nutzung der Wohnung durch Einschaltung des gemeinnützigen Vereins als Zwischenmieter überlassen worden ist, führt für sich genommen nicht dazu, daß sich der Endmieter gegenüber dem Herausgabeanspruch des Eigentümers auf die Kündigungsvorschriften des Wohnraummietrechts (insbesondere §§ 556 a, 564 b BGB) berufen kann.
    BayObLG
    30.08.1995
  2. RE-Miet 3/94 - Rechtsentscheid; Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung; Untervermietungserlaubnisanspruch
    Leitsatz: Unterläßt es der Mieter von Wohnraum, vor der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, so verletzt er seine mietvertraglichen Pflichten. Diese Pflichtverletzung kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung gemäß § 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB begründen, auch wenn dem Mieter gemäß § 549 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters zusteht. Das Bestehen eines solchen Anspruchs ist im Rahmen der Prüfung zu würdigen, ob im Einzelfall eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt und ob der Mieter schuldhaft gehandelt hat.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    26.04.1995
  3. RE-Miet 2/95 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Überholung durch späteren Rechtsentscheid
    Leitsatz: Ist eine Rechtsfrage, die das Landgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung vorgelegt hat, nach dem Zeitpunkt der Vorlage durch Rechtsentscheid beantwortet worden, so sind die Voraussetzungen für einen Rechtsentscheid nicht mehr gegeben.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    23.03.1995
  4. RE-Miet 2/94 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsbeschränkung gem. Sozialklauselgesetz; Sperrfrist für Kündigungen an einer nach Überlassung an den Mieter gemäß § 8 WEG aufgeteilten und dann veräußerten Eigentumswohnung vor dem 1.5.1993
    Leitsatz: Auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB, die dem Mieter vor dem 1.5.1993 wirksam zugegangen ist, ist Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung (Art. 14 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes) nicht anzuwenden.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    21.03.1995
  5. RE-Miet 4/94 - Rechtsentscheid; Zwischenmietverhältnis über Wohnung für Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins; Kündigungsschutz für Endmieter; Gewerbliche Weitervermietung
    Leitsatz: 1. Vermietet der Eigentümer eine Wohnung an einen karitativ tätigen gemeinnützigen Verein zur Unterbringung vom Verein auszuwählender Personen und vermietet der Verein die Wohnung an Personen weiter, die von ihm betreut und unterstützt werden, so tritt der Eigentümer nicht in das Mietverhältnis mit dem Endmieter ein, wenn er das Vertragsverhältnis mit dem Zwischenmieter durch ordentliche Kündigung beendet. § 549 a Abs. 1 Satz 1 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. 2. Allein der Umstand, daß den Endmietern die Nutzung der Wohnung durch Einschaltung des gemeinnützigen Vereins als Zwischenmieter überlassen worden ist, führt nicht dazu, daß sich die Endmieter gegenüber dem Herausgabeanspruch des Eigentümers auf die Kündigungsschutzvorschriften des Wohnraummietrechts (insbesondere §§ 556 a, 564 b BGB) berufen können.
    BayObLG
    28.07.1995
  6. VG 10 A 378.94 - Zweckentfremdungsgenehmigung, Ersatzwohnraum, zeitlicher Zusammenhang
    Leitsatz: Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Zweckentfremdung und der Schaffung von Ersatzwohnraum besteht auch dann, wenn der Antrag auf Zweckentfremdung ca. einen Monat nach Bezugsfertigkeit des Ersatzwohnraums gestellt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    21.09.1995