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2 BvR 552/91 - Verfassungsbeschwerde; Erbschaftsteuer; Erbrechtsgarantie; VerwandtenerbrechtLeitsatz: 1. Entscheidet sich der Gesetzgeber bei der Erbschaftsteuer für eine gesonderte Bewertung der zu besteuernden Güter, so muß er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig umsetzen und die Steuerpflichtigen - ungeachtet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gleichmäßig belasten. 2. Der Spielraum für den steuerlichen Zugriff auf den Erwerb von Todes wegen findet seine Grenze dort, wo die Steuerpflicht den Erwerber übermäßig belastet und die ihm zugewachsenen Vermögenswerte grundlegend beeinträchtigt. 3. Die Ausgestaltung und Bemessung der Erbschaftsteuer muß den grundlegenden Gehalt der Erbrechtsgarantie wahren, zu dem die Testierfreiheit und das Prinzip des Verwandtenerbrechts gehören; sie darf Sinn und Funktion des Erbrechts als Rechtseinrichtung und Individualgrundrecht nicht zunichte oder wertlos machen.BVerfG22.06.1995
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2 BvL 37/91 - Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Gleichbehandlungsgebot; Eigentumsgarantie; Vermögensteuer; Steuersatz; Bemessungsgrundlage; Schutz von Ehe und FamilieLeitsatz: 1. Bestimmt der Gesetzgeber für das gesamte steuerpflichtige Vermögen einen einheitlichen Steuersatz, so kann eine gleichmäßige Besteuerung nur in den Bemessungsgrundlagen der je für sich zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten gesichert werden. Die Bemessungsgrundlage muß deshalb auf die Ertragsfähigkeit der wirtschaftlichen Einheiten sachgerecht bezogen sein und deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden. 2. Die verfassungsrechtlichen Schranken der Besteuerung des Vermögens durch Einkommen- und Vermögensteuer begrenzen den steuerlichen Zugriff auf die Ertragsfähigkeit des Vermögens. An dieser Grenze der Gesamtbelastung des Vermögens haben sich die gleichheitsrechtlich gebotenen Differenzierungen auszurichten. 3. Die Vermögensteuer darf zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt. 4. Unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorbelastung des Vermögens muß der Steuergesetzgeber jedenfalls die wirtschaftliche Grundlage persönlicher Lebensführung gegen eine Sollertragsteuer abschirmen. 5. Soweit Vermögensteuerpflichtige sich innerhalb ihrer Ehe oder Familie auf eine gemeinsame - erhöhte - ökonomische Grundlage individueller Lebensgestaltung einrichten durften, gebietet der Schutz von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG, daß der Vermögensteuergesetzgeber die Kontinuität dieses Ehe- und Familiengutes achtet.BVerfG22.06.1995
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2 BvR 382/95 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; VorfälligkeitsklauselLeitsatz: Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist verletzt, wenn ein Gericht trotz Hinweises eines Verfahrensbeteiligten auf eine rechtliche Streitfrage (hier: Vorfälligkeitsklausel im Mietvertrag) in den Entscheidungsgründen darauf nicht eingeht. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG16.06.1995
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1 BvR 1899/94 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Enteignung; Überlassungsvertrag; NutzungsentgeltLeitsatz: Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß dem Eigentümer eines Grundstücks, das Gegenstand eines Überlassungsvertrages ist, für die Zeit zwischen dem 3. Oktober 1990 und dem 1. Ja nuar 1995 keine Ansprüche auf Nutzungsentgelt gewährt werden.BVerfG30.05.1995
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1 BvR 923/95 - Erschließungsbeitrag; Miteigentümer; Gemeinde; Beitragsgläubiger; VerwaltungspraktikabilitätLeitsatz: Die Berechtigung der Gemeinde, einen Miteigentümer auf Zahlung des vollen Erschließungsbeitrags in Anspruch zu nehmen, verstößt nicht gegen das Grundgesetz (Leitsatz der Redaktion).BVerfG24.05.1995
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1 BvR 590/95; 1 BvR 635/95 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Beschränkung auf natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige StiftungenLeitsatz: Die Beschränkung des restitutionsausschließenden ordentlichen Erwerbs auf natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Stiftungen verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen das Gebot der Gleichbehandlung.BVerfG18.05.1995
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2 BvR 1023/94 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; strafrechtliche RehabilitierungLeitsatz: Die Rehabilitierungsgerichte verfehlen das gesetzgeberische Ziel der Rehabilitierung, wenn sie sich an die Tatsachenfeststellungen der DDR-Gerichte für gebunden halten.BVerfG03.05.1995
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1 BvR 810/93 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; AusreiseverkaufLeitsatz: Der Ausschluß der Restitution wegen redlichen Erwerbs genügt den Anforderungen, die der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu beachten hat. Dies gilt auch dann, wenn man einen unredlichen Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 und 3 VermG nicht allein deshalb annimmt, weil der Erwerber Kenntnis von der Zwangslage des Ausreisewilligen hatte. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG29.03.1995
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1 BvR 1107/92 - Verfassungsbeschwerde; Informationsfreiheit; Parabolantenne des WohnungseigentümersLeitsatz: 1. Der Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 29. Juni 1992 - 3 W 30/92 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 des Grundgesetzes. Er wird aufgehoben. 2. Die Grundsätze der mietrechtlichen Rechtsprechung zum Anspruch des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne gelten auch im Wohnungseigentumsrecht. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG13.03.1995
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1 BvR 236/95 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Gleichbehandlungsgrundsatz; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher ErwerbLeitsatz: § 1 Abs. 6 und § 4 Abs. 2 VermG verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG03.03.1995