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Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)
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32 C 226/24 - Zugang einer eMail bei automatisierter RückmeldungLeitsatz: Die automatisierte Rückmeldung an den Absender einer eMail, die Adresse werde nicht mehr verwendet und die eingegangene eMail nicht weitergeleitet, steht dem Zugang der eMail nicht entgegen. Der Absender kann jedoch nebenvertraglich zur Verwendung eines anderen Kommunikationswegs verpflichtet sein.AG Hanau03.03.2025
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XI ZR 341/12 - Auskunftsverweigerung der Bank über Innenprovision bei Anlagegeschäft; Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung; Rückvergütung; Kick-backLeitsatz: Ein Anlageinteressent, der im Rahmen eines Beratungsgesprächs nach der Höhe der an die Bank fließenden Provision fragt und trotz ausdrücklicher Erklärung des Anlageberaters der Bank, ihm die Höhe der an die Bank fließenden Rückvergütung nicht mitzuteilen, das Anlagegeschäft gleichwohl abschließt, verhält sich widersprüchlich, wenn er später von der Bank Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung über die Rückvergütung geltend macht.BGH08.04.2014
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XI ZR 498/11 - Verjährungsbeginn bei Schadensersatzansprüchen wegen verschwiegener, aber dem Zeichner gleichwohl bekannter Innenprovision; RückvergütungLeitsatz: Weiß ein Anleger, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält, deren Höhe ihm die Bank vor seiner Anlageentscheidung nicht mitgeteilt hat, so hängt der Beginn der Verjährungsfrist seines Schadensersatzanspruches wegen verschwiegener Rückvergütung nicht von der Kenntnis der genauen Höhe der Rückvergütung ab.BGH26.02.2013
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BVerwG 8 B 30.13 - Verfolgung; Vermögensverlust; faktische Enteignung; Divergenzrüge; Grundsatzrüge; BeschwerdebegründungsfristLeitsatz: 1. Für die Beantwortung der Frage, ob die Eigentümerbefugnisse des Alteigentümers durch die während des NS-Regimes erlittenen Verfolgungsmaßnahmen in tatsächlicher Hinsicht so sehr beschnitten waren, dass dies faktisch in der Sache einem Eigentumsentzug „auf andere Weise" im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entsprach, kommt es auf die Gesamtwürdigung sämtlicher Einzelfaktoren unter Berücksichtigung des zeitgeschichtlichen Hintergrundes an. 2. Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht. 3. Die mit der Beschwerde erhobene Grundsatzrüge muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung der aufgeworfenen, bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage(n) des Bundesrechts oder einer der in § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO genannten Vorschriften führen kann. 4. Die in § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO normierte zweimonatige Beschwerdebegründungsfrist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG06.03.2014