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11 C 716/84 - Auskunftspflicht des Vermieters; Auskunftspflicht - Erben des Vermieters; Erben des Vermieters - Auskunftspflicht gegenüber dem Mieter; Mietvertrag - AuskunftspflichtenLeitsatz: Kann der Mieter trotz eigener Bemühungen die Namen der Erben verstorbener Miteigentümer (Vermieter) nicht in Erfahrung bringen, sind die weiteren Miteigentümer zur entsprechenden Auskunftserteilung verpflichtet, wenn ihnen diese Auskunftserteilung zumutbar ist.AG Charlottenburg22.11.1984
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12 C 235.84 - Erfüllungszeitpunkt bei Mietzinsüberweisung; Mietzinszahlung; Mietzinsrückstand; Banküberweisung; Zahlungseingang; Bankmitteilung; Wertstellung; KontogutschriftLeitsatz: Für die Beurteilung des Zeitpunktes eines Zahlungseinganges im Rahmen des § 554 Abs. 1 Ziff. 1 BGB kommt es darauf an, wann die Bank den Zahlungseingang dokumentiert, nicht dagegen darauf, zu welchem Zeitpunkt die Wertstellung erfolgt; zur Erfüllung des Mietzinsanspruchs reicht es aus, daß der Eingang der Überweisung des Mieters dokumentiert und die Zahlung dem Konto des Vermieters zugeordnet wurde.AG Charlottenburg29.06.1984
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12 C 511/84 - Verbesserung der Mietsache; Verbesserung der Räume; Duldungspflicht (Mieter); Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahmen; Nachtstromspeicher-Heizung; Verwendungen, vorausgegangeneLeitsatz: 1. Der Einbau einer Nachtstromspeicherheizung anstelle von vorhandenen Kohleöfen ist eine Modernisierung. 2. Vom Mieter vor 17 Jahren angeschaffte Kohleöfen sind unter dem Gesichtspunkt "vorausgegangener Verwendungen" der § 541 b Abs. 1 BGB ohne Bedeutung.AG Charlottenburg31.10.1984
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13 C 236/84 - Fassadeninstandsetzung; Mietvertrag - Umfang der Instandsetzungspflicht; Instandsetzungspflicht des Vermieters - Außenfassade; Außenfassade - Mängelbeseitigungspflicht des VermietersLeitsatz: Der Vermieter ist verpflichtet, auch Mängel an der Außenwand des Hauses zu beseitigen, die ein Eindringen von Wasser in die Mieträume ermöglichen.AG Charlottenburg18.07.1984
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13 C 236/84 - Mängelbeseitigungsklage - Stufenklage; Instandsetzungsklage; Stufenklage; Klage auf Instandsetzung; Auskunftsklage; Mängelbeseitigung - Klageantrag; Sachverständiger - Feststellung von Mängeln und deren UrsachenLeitsatz: Eine Instandsetzungsklage mit dem Ziel, den Vermieter zu verpflichten, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Feststellung des Mangels und Auffindung der Ursachen zu beauftragen und sodann die festgestellten Mängel zu beseitigen, ist als Stufenklage zulässig.AG Charlottenburg18.07.1984
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13 C 236/84 - Auskunftspflicht des Vermieters; Auskunftspflicht - des Vermieters; Mietvertrag - Auskunftspflichten; Mängel - Auskunftspflicht des Vermieters hinsichtlich ihrer UrsacheLeitsatz: Der Vermieter ist bei Verzug mit der Beseitigung eines Mangels verpflichtet, dem Mieter über dessen Ursachen Auskunft zu erteilen. Ist der Vermieter hierzu nicht in der Lage, muß er die Feststellung durch einen Sachverständigen dulden.AG Charlottenburg18.07.1984
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13 C 257.84 - Modernisierungsverlangen nicht abtretbar; Wohnwertverbessernde Maßnahmen; Modernisierungsarbeiten; Duldungsverlangen; Vermieterstellung; Abtretung, Modernisierungsverlangen, RechtsübergangLeitsatz: Der Käufer eines Grundstücks mit vermieteten Wohnungen kann die Duldung von Modernisierungsarbeiten durch den Mieter erst von dem Zeitpunkt an wirksam verlangen, in dem er als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen ist.AG Charlottenburg13.06.1984
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13 C 268/84 - Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Komfortzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Grundmietenerhöhung; Badmitbenutzung; Wertverbesserungszuschlag; Außenwand ohne Fassade; Instandsetzungszuschlag; Heizkostenvorschuß (Erhöhung); Nachweispflicht; Versicherungswechsel; HeizungsregelungsanlageLeitsatz: 1. Zur Frage, ob der Komfortzuschlag für das Bad (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 12.BMG) gefordert werden kann, wenn die Badeeinrichtung nicht einem Mieter alleine zur Verfügung steht. 2. Der Einbau einer elektronischen und witterungsabhängig geführten Regelanlage für die Zentralheizung ist eine Wertverbesserung. 3. Ergibt die Heizkostenabrechnung eine Nachzahlung, ist der Vermieter berechtigt, den Heizkostenvorschuß zu erhöhen. 4. Zur Frage, wann ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 12. BMG (Außenwand ohne Fassade) vorliegt. 5. Zur Frage, welcher prozentuale Wohnwertzuschlag gefordert werden darf, wenn eine Wohnung an mehrere Mieter vermietet ist und welche Flächen zugrunde zu legen sind. 6. Zur Nachweispflicht bezüglich des Instandsetzungszuschlags. 7. Zur Frage, wann Versicherungsmehrkosten, die durch einen Versicherungswechsel entstehen, umlagefähig sind.AG Charlottenburg29.08.1984
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13 C 417.84 - Unbefugte Untervermietung als Kündigungsgrund; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wohnwertzuschlag - Ausschluß; Außentoilette; vertragswidriger Gebrauch; Untervermietung, unerlaubte; Abmahnung; Fristsetzung; fristlose KündigungLeitsatz: 1. Der Wohnwertzuschlag gem. § 5 XII. BMG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 1. MieterhöhungsVO gem. XII. BMG ist dann unzulässig, wenn sich die Toilette für die Wohnung im Hof befindet. 2. Die fristlose Kündigung nach § 553 BGB hat zur Voraussetzung, daß die nach dieser Vorschrift erforderliche Abmahnung dem Mieter eine angemessene Frist setzt, den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache zu beenden; im Falle der unbefugten Untervermietung muß die gesetzte Frist zumindest so lang sein, daß es dem Mieter möglich ist, das Untermietverhältnis gem. § 565 Abs. 3 Nr. 3 BGB zu kündigen.AG Charlottenburg23.11.1984
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13 C 417.84 - Unbefugte Untervermietung als Kündigungsgrund; Vertragswidriger Gebrauch; Untervermietung, unerlaubte; Abmahnung; Fristsetzung; fristlose Kündigung; Beendigung des MietverhältnissesLeitsatz: Die fristlose Kündigung nach § 553 BGB hat zur Voraussetzung, daß die nach dieser Vorschrift erforderliche Abmahnung dem Mieter eine angemessene Frist setzt, den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache zu beenden; im Falle der unbefugten Untervermietung muß die gesetzte Frist zumindest so lang sein, daß es dem Mieter möglich ist, das Untermietverhältnis gem. § 565 Abs. 3 Nr. 3 BGB zu kündigen.AG Charlottenburg23.11.1984