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  1. 3 C 100/84 - Heizkostenabrechnung, Einwendungen; Heizkostenumlage, Heizkostenabrechnung; Einwendungen, Heizungsmängel; Temperaturschwankungen, Überheizung
    Leitsatz: 1. In angemessener Zeit nach Feststellung beseitigte Mängel an der Heizungsanlage berechtigen den Mieter nicht zu einer Kürzung der tatsächlich angefallenen Heizkosten. 2. Von einer Überheizung kann nur gesprochen werden, wenn in sämtlichen Wohnungen des Hauses die Temperaturen zu hoch liegen; Temperaturschwankungen von bis 5 Grad über der erforderlichen Mindesttemperatur sind insoweit nicht zu beanstanden.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.05.1984
  2. 3 C 100/84 - Heizkostenabrechnung; Einwendungen; Heizkostenumlage; Heizungsmängel; Temperaturschwankungen; Überheizung
    Leitsatz: 1. In angemessener Zeit nach Feststellung beseitigte Mängel an der Heizungsanlage berechtigen den Mieter nicht zu einer Kürzung der tatsächlich angefallenen Heizkosten. 2. Von einer Überheizung kann nur gesprochen werden, wenn in sämtlichen Wohnungen des Hauses die Temperaturen zu hoch liegen; Temperaturschwankungen von bis 5 Grad Celsius über der erforderlichen Mindesttemperatur sind insoweit nicht zu beanstanden.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.05.1984
  3. 4 C 576/83 - Heizkostenabrechnung; Fernwärme/Abgrenzung zur Wärmezentralheizungsanlage; Heizungsanlage/zentrale Kostenmiete; Umlagefähigkeit/von Heizkosten als Fernwärme; Wirtschaftseinheit/als Abgrenzungskriterium zwischen Fernwärme und Zentralheizung
    Leitsatz: Die Abgrenzung zwischen Wärmeversorgung durch eine zentrale Heizungsanlage (§ 22 Abs. 2 NMVO) und der durch Fernwärme (§ 22 Abs. 4 NMVO) kann nicht nach der der bisherigen Rechtsprechung zugrundegelegten Definition in § 2 Abs. 2 S. 2 II. BV erfolgen, wenn die Mieter noch mit einem bestimmten Satz der Kostenmiete für die Errichtung der Heizungsanlage belastet sind.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    11.04.1984
  4. 5 C 233/84 - Mietpreisgleitklausel; Mietvertrag - formularmäßige Mietpreisgleitklausel; Formularvertrag - Einbeziehung der Mietpreisgleitklausel; Formularklausel - Mietpreisgleitklausel
    Leitsatz: Eine Mietpreisgleitklausel, die formularmäßiger Bestandteil des Mietvertrages ist, kann nach § 10 Nr. 6 AGBG als solche nicht wirksam vereinbart werden, sondern bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Individualvereinbarung.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.10.1984
  5. 5 C 318/84 - Wohnwertzuschlag; Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Benutzung von Nebenräumen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Grundmietenerhöhung - Ausschluß; Hausflur; Treppenräume; Trockenboden; Mitbenutzung von Nebenräumen; Instandhaltung
    Leitsatz: 1. § 5 12. BMG verstößt nicht gegen Art. 80 GG, da die Gesetzesbestimmung eine im Sinne des Art. 80 GG hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage darstellt. 2. § 5 Abs. 2 Satz 2 12. BMG ist nicht Teil der Ermächtigungsvorschrift des § 5 Abs. 1, 2 Satz 1, sondern richtet sich an die Rechtsanwendung. 3. Zur Frage, wann ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 4 12. BMG vorliegt. 4. Der Vermieter ist nicht berechtigt, eine vertragliche Vereinbarung über die Benutzung des Trockenbodens einseitig zu widerrufen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.10.1984
  6. 5 C 339/84 - Preisrechtswidrige Leistung - Aufrechnung; Kaution - Rückzahlungsanspruch; Kaution - preisrechtswidrige Leistung; Kaution - keine Aufrechnung gegen Anspruch auf Rückzahlung; Aufrechnung keine gegen Anspruch auf Rückzahlung preisrechtswidriger Leistung; preisrechtswidrige Leistung - keine Aufrechnung gegen Forderung auf Rückzahlung
    Leitsatz: Die Aufrechnung gegen Ansprüche auf Rückforderung preisrechtswidriger Leistungen i.S.d. § 30 Abs. 1 I. BMG ist unzulässig.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    26.09.1984
  7. 5 C 339/84 - Mietermehrheit als Gesamtschuldner; mehrere Mieter - gesamtschuldnerische Haftung; Formularklausel - gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Mieter
    Leitsatz: Eine Formularklausel im Mietvertrag, nach der mehrere Personen, auch Ehegatten, als Mieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner haften, ist gem. § 9 AGBG unwirksam.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    26.09.1984
  8. 9 C 294/84 - Teppichboden; Mietvertrag; Ausstattung der Wohnung; Wiederherstellungspflicht; Fußbodenbelag; Vertragsabwicklung
    Leitsatz: Auch ein verklebter Fußbodenbelag ist vom Mieter bei seinem Auszug nur dann zu entfernen, wenn er ohne Einverständnis des Vermieters oder nur unter dem Vorbehalt, den Belag später zu entfernen, verlegt worden ist.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    11.07.1984
  9. 9 C 733/83 - Modernisierungsankündigung; Baubeschreibung/inhaltliche Anforderungen; Duldungspflicht/gegenüber Modernisierungsmaßnahmen; Durchlauferhitzer/Aufstellungsort; Gas-Etagenheizung/Einbau; Heizkörper/Größe und Aufstellungsort; Mitteilung/vorgesehener Modernisierungsmaßnahmen; Rohrleitungen/Verlauf; Überlegungsfrist/für den Mieter; Wohnungsbesichtigung/Pflicht des Vermieters zur
    Leitsatz:
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    04.01.1984
  10. 9 C 738/83 - Allgemein üblicher Zustand; schriftliche Mitteilung im Prozeß; Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht d. Mieters; Zustand, allgemein üblich; Mitteilung, schriftliche; Gas- Etagenheizung; Mietsache, Verbesserung der
    Leitsatz: 1. Beim Einbau einer Etagenheizung oder Zentralheizung handelt es sich um eine wohnwertverbessernde Maßnahme, die dem allgemein üblichen Zustand i. S. des § 541 Abs. 1 letzter Halbsatz BGB entspricht. 2. Der Vermieter kann die durch § 541 b Abs. 2 BGB gestellten Anforderungen auch noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    11.04.1984