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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 313)
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7 C 198/84 - Zugangsrecht zum Trockenboden; Gebrauchsgewährung; Trockenboden; Gemeinschaftsräume; Duldung von ErhaltungsarbeitenLeitsatz: Ist der Mieter vertraglich verpflichtet, einen vorhandenen Trockenboden zu nutzen, falls nicht außerhalb des Hauses gewaschen wird, so ist der Vermieter nicht berechtigt den Trockenboden zu sperren.AG Spandau22.05.1984
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7 C 333/84 - Komfortzuschlag; Kohlebadeofen; Warmwasserbereiter; Komfortzuschlag (Kohlebadeofen)Leitsatz: Die Erhebung eines Komfortzuschlages ist nicht gerechtfertigt, wenn das Bad lediglich über einen Kohlebadeofen verfügte und spätere verbessernde Ausstattungen vom Mieter erstellt wurden.AG Spandau17.07.1984
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12 C 113/84 - Betriebskostenzuschlag (Altbau), Wohnwertzuschlag; Betriebskosten - Abwälzung von neu entstandenen im Altbau; Betriebsmehrkosten - neu entstandene (Altbau); Betriebskostenerhöhungen - neu entstandene (Altbau); Sturmversicherung - als neu entstandene Betriebskosten (Altbau); Hauswartskosten - Betriebskosten (Altbau); Hausbeleuchtung - Betriebskosten (Altbau); Dauer- und Haftpflichtversicherung - Betriebskosten (Altbau); Be- und Entwässerungskosten - Betriebskosten (Altbau); WohnwertzuschlagLeitsatz: Auch neueingeführte Betriebskosten dürfen gemäß § 4 XII. BMG umgelegt werden. § 1 Abs. 2 der 1. VO über Mieterhöhungen nach dem XII. BMG ist mangels wirksamer Ermächtigungsnorm rechtswidrig.AG Tempelhof-Kreuzberg13.11.1984
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12 C 113/84 - Ofenreinigungsklausel; hier: Vertragsänderung durch ständige abweichende Übung; Formularklausel - töpfermäßige Reinigung der Öfen; Öfen - töpfermäßige Reinigung; töpfermäßige Reinigung - Vermieterpflicht; Instandsetzungspflicht des Vermieters - töpfermäßige Reinigung; Vertragsänderung, KonkludenteLeitsatz: Auch wenn im Mietvertrag die Verpflichtung des Mieters zur Ofenreinigung enthalten ist, kann durch schlüssiges Verhalten in Form mehrjähriger gegenteiliger Übung diese Verpflichtung auf den Vermieter übergehen.AG Tempelhof-Kreuzberg13.11.1984
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12 C 409/84 - Vollständiger Heizungsausfall; Mangel der Mietsache; Heizungsausfall; MietzinsminderungLeitsatz: Zur Mietminderung bei vollständigem Heizungsausfall (50 % der Grundmiete).AG Tempelhof-Kreuzberg05.10.1984
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12 C 409/84 - Vollständiger Heizungsausfall; Mangel der Mietsache; Heizungsausfall; Mietzinsminderung; Schadenersatz wegen Nichterfüllung; AufrechnungsverbotLeitsatz: Zur Mietminderung bei vollständigem Heizungsausfall (50 % der Grundmiete).AG Tempelhof-Kreuzberg05.10.1984
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13 C 768/83 - Betriebskosten der Zentralheizung; Heizkostenabrechnung; Kosten der Verbrauchserfassung; Kosten der AbrechnungLeitsatz: Kosten der Verbrauchserfassung und der kaufmännischen Abrechnung sind in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung umlagefähig.AG Tempelhof-Kreuzberg19.03.1984
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13 C 768/83 - Betriebskosten der Zentralheizung; Heizkostenabrechnung; Kosten der Verbrauchserfassung; Kosten der AbrechnungLeitsatz: Kosten der Verbrauchserfassung und der kaufmännischen Abrechnung sind in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung umlagefähig.AG Tempelhof-Kreuzberg19.03.1984
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16 C 443/84 - Wohnwertzuschlag; Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung (Ausschluß); Hausflur, TreppenraumLeitsatz: 1. Zur Frage, wann ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 4 XII. BMG (nicht ordnungsgemäß verputzte oder gestrichene Treppenhäuser) vorliegt. 2. Die Erhebung des Wohnwertzuschlages gemäß § 5 XII. BMG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 I. MHV-XII. BMG ist rechtswirksam.AG Tempelhof-Kreuzberg06.12.1984
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3 C 100/84 - Heizkostenabrechnung; Einwendungen; Heizkostenumlage; Heizungsmängel; Temperaturschwankung; ÜberheizungLeitsatz: 1. In angemessener Zeit nach Feststellung beseitigte Mängel an der Heizungsanlage berechtigen den Mieter nicht zu einer Kürzung der tatsächlich angefallenen Heizkosten. 2. Von einer Überheizung kann nur gesprochen werden, wenn in sämtlichen Wohnungen des Hauses die Temperaturen zu hoch liegen; Temperaturschwankungen von bis 5 Grad über der erforderlichen Mindesttemperatur sind insoweit nicht zu beanstanden.AG Tempelhof-Kreuzberg10.05.1984