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  1. 7 C 198/84 - Zugangsrecht zum Trockenboden; Gebrauchsgewährung; Trockenboden; Gemeinschaftsräume; Duldung von Erhaltungsarbeiten
    Leitsatz: Ist der Mieter vertraglich verpflichtet, einen vorhandenen Trockenboden zu nutzen, falls nicht außerhalb des Hauses gewaschen wird, so ist der Vermieter nicht berechtigt den Trockenboden zu sperren.
    AG Spandau
    22.05.1984
  2. 7 C 333/84 - Komfortzuschlag; Kohlebadeofen; Warmwasserbereiter; Komfortzuschlag (Kohlebadeofen)
    Leitsatz: Die Erhebung eines Komfortzuschlages ist nicht gerechtfertigt, wenn das Bad lediglich über einen Kohlebadeofen verfügte und spätere verbessernde Ausstattungen vom Mieter erstellt wurden.
    AG Spandau
    17.07.1984
  3. 12 C 113/84 - Betriebskostenzuschlag (Altbau), Wohnwertzuschlag; Betriebskosten - Abwälzung von neu entstandenen im Altbau; Betriebsmehrkosten - neu entstandene (Altbau); Betriebskostenerhöhungen - neu entstandene (Altbau); Sturmversicherung - als neu entstandene Betriebskosten (Altbau); Hauswartskosten - Betriebskosten (Altbau); Hausbeleuchtung - Betriebskosten (Altbau); Dauer- und Haftpflichtversicherung - Betriebskosten (Altbau); Be- und Entwässerungskosten - Betriebskosten (Altbau); Wohnwertzuschlag
    Leitsatz: Auch neueingeführte Betriebskosten dürfen gemäß § 4 XII. BMG umgelegt werden. § 1 Abs. 2 der 1. VO über Mieterhöhungen nach dem XII. BMG ist mangels wirksamer Ermächtigungsnorm rechtswidrig.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.11.1984
  4. 12 C 113/84 - Ofenreinigungsklausel; hier: Vertragsänderung durch ständige abweichende Übung; Formularklausel - töpfermäßige Reinigung der Öfen; Öfen - töpfermäßige Reinigung; töpfermäßige Reinigung - Vermieterpflicht; Instandsetzungspflicht des Vermieters - töpfermäßige Reinigung; Vertragsänderung, Konkludente
    Leitsatz: Auch wenn im Mietvertrag die Verpflichtung des Mieters zur Ofenreinigung enthalten ist, kann durch schlüssiges Verhalten in Form mehrjähriger gegenteiliger Übung diese Verpflichtung auf den Vermieter übergehen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.11.1984
  5. 12 C 409/84 - Vollständiger Heizungsausfall; Mangel der Mietsache; Heizungsausfall; Mietzinsminderung
    Leitsatz: Zur Mietminderung bei vollständigem Heizungsausfall (50 % der Grundmiete).
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    05.10.1984
  6. 12 C 409/84 - Vollständiger Heizungsausfall; Mangel der Mietsache; Heizungsausfall; Mietzinsminderung; Schadenersatz wegen Nichterfüllung; Aufrechnungsverbot
    Leitsatz: Zur Mietminderung bei vollständigem Heizungsausfall (50 % der Grundmiete).
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    05.10.1984
  7. 13 C 768/83 - Betriebskosten der Zentralheizung; Heizkostenabrechnung; Kosten der Verbrauchserfassung; Kosten der Abrechnung
    Leitsatz: Kosten der Verbrauchserfassung und der kaufmännischen Abrechnung sind in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung umlagefähig.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    19.03.1984
  8. 13 C 768/83 - Betriebskosten der Zentralheizung; Heizkostenabrechnung; Kosten der Verbrauchserfassung; Kosten der Abrechnung
    Leitsatz: Kosten der Verbrauchserfassung und der kaufmännischen Abrechnung sind in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung umlagefähig.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    19.03.1984
  9. 16 C 443/84 - Wohnwertzuschlag; Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung (Ausschluß); Hausflur, Treppenraum
    Leitsatz: 1. Zur Frage, wann ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 4 XII. BMG (nicht ordnungsgemäß verputzte oder gestrichene Treppenhäuser) vorliegt. 2. Die Erhebung des Wohnwertzuschlages gemäß § 5 XII. BMG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 I. MHV-XII. BMG ist rechtswirksam.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    06.12.1984
  10. 3 C 100/84 - Heizkostenabrechnung; Einwendungen; Heizkostenumlage; Heizungsmängel; Temperaturschwankung; Überheizung
    Leitsatz: 1. In angemessener Zeit nach Feststellung beseitigte Mängel an der Heizungsanlage berechtigen den Mieter nicht zu einer Kürzung der tatsächlich angefallenen Heizkosten. 2. Von einer Überheizung kann nur gesprochen werden, wenn in sämtlichen Wohnungen des Hauses die Temperaturen zu hoch liegen; Temperaturschwankungen von bis 5 Grad über der erforderlichen Mindesttemperatur sind insoweit nicht zu beanstanden.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.05.1984