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  1. 12 C 730/83 - Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs bei überzahlten Wertverbesserungszuschlägen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Rückforderungsbegehren; Preisstellenbescheid; Unanfechtbarkeit; Bestandskraft; aufschiebende Wirkung; Aussetzung des Verfahrens
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob § 18 Abs. 5 I. BMG auch auf das Rückforderungsbegehren des Mieters wegen überzahlter Wertverbesserungszuschläge anwendbar ist. 2. § 18 Abs. 5 I. BMG hindert das Zivilgericht nicht, aus Gründen der Prozeßökonomie das Verfahren gem. § 148 ZPO auszusetzen.
    AG Schöneberg
    06.03.1984
  2. 12 C 93/84 - Mietherabsetzung bei Vertragsänderung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Instandhaltungspflicht; Übernahme durch Mieter; Schönheitsreparaturen; Gesamtmietensenkung; Vertragsänderung
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Grundmiete oder die Gesamtmiete zu senken ist, wenn anstelle des Vermieters der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt.
    AG Schöneberg
    18.05.1984
  3. 15 C 444/84 - Fassade (Begriff); Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung - Ausschluß; Außenwand ohne Fassade; Halbruine
    Leitsatz: 1. Zur Auslegung des Begriffs Fassade in § 3 Abs. 1 Ziffer 1 § 12. BMG. 2. Der Anwendungsbereich des § 3 Abs. 3 Nr. 1 12. BMG ist auf den eng begrenzten Ausnahmefall beschränkt, daß es sich bei einem Wohngebäude um eine Halbruine handelt.
    AG Schöneberg
    27.11.1984
  4. 15 C 472/83 - Ausschließlicher Gerichtsstand bei Bürgschaftsklage; Gerichtsstand; Bürge des Mieters
    Leitsatz: Die ausschließliche Gerichtszuständigkeit nach § 29 a ZPO ist auch für solche Klagen gegeben, die gegen den selbstschuldnerischen Bürgen einer Mietvertragspartei erhoben werden.
    AG Schöneberg
    14.02.1984
  5. 17 C 60.84 - Begriff "Bad" Komfortzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Komfortzuschlag; Bad (Begriff); Kohlebadeofen
    Leitsatz: Ein Bad mit Kohlebadeofen ist ein Bad im Sinne des § 2 12. BMG.
    AG Schöneberg
    30.03.1984
  6. 18 C 221/84 - Ungerechtfertigte Bereicherung; Notwendige Verwendungen; Bereicherung/ungerechtfertigte; Ofenreinigung; Rechtsausübung/unzulässige; ungerechtfertigte/Bereicherung; unzulässige/Rechtsausübung; Verwirkung; Beseitigung/von Mängeln; Mängelbeseitigung; notwendige/Verwendungen; Reinigung/des Ofens; töpfermäßige/Ofenreinigung; Verwendungen/notwendige
    Leitsatz: Die Kosten für die töpfermäßige Reinigung von Öfen sind notwendige Verwendungen auf die Mietsache, die der Mieter gemäß § 547 Abs. 1 BGB vom Vermieter ersetzt verlangen kann.
    AG Schöneberg
    12.07.1984
  7. 18 C 221/84 - Überraschende Klausel; Abwälzung/von Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten; Formularmietvertrag; Hausordnung; Instandhaltung; Instandsetzung; Überbürdung/von Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten; Überraschende/Klausel; Üblichkeit/einer Vertragsbestimmung als Überraschung im Sinne von § 3 AGBG
    Leitsatz: Eine Klausel innerhalb der Hausordnung, die dem Mieter solche Kosten aufbürdet, ist eine überraschende Klausel im Sinne des § 3 AGBG und daher nicht für den Mieter bindend.
    AG Schöneberg
    12.07.1984
  8. 18 C 519/84 - Preisrechtswidrige Leistung - Verjährung des Rückforderungsanspruchs; Verjährung - Rückforderungsansprüche des Mieters wegen preisrechtswidriger Leistung; Herabsetzungsbescheid - Beginn der Verjährung der Rückzahlungsansprüche des Mieters; Stichtagsmiete - Herabsetzungsbescheid als Verjährungsbeginn
    Leitsatz: Die Verjährung von Rückforderungsansprüchen des Mieters beginnt frühestens mit Zustellung des Herabsetzungsbescheides der Preisstelle für Mieten im Verfahren nach § 2 I. BMG.
    AG Schöneberg
    15.11.1984
  9. 18 C 519/84 - Modernisierungszuschlag; Verjährung - Rückforderungsansprüche des Mieters wegen preisrechtswidriger Zahlung eines Modernisierungszuschlages; Preisbehörde - Entscheidung über den Modernisierungszuschlag; Modernisierungszuschlag - Bestandteil der Stichtagsmiete; Wertverbesserungszuschlag - Bestandteil der Stichtagsmiete; Herabsetzung des Wertverbesserungszuschlages
    Leitsatz: Die Entscheidung der Preisstelle über die Höhe des Modernisierungszuschlages hat nur feststellende Wirkung, so daß die Verjährung des Rückforderungsanspruches des Mieters bereits mit der Leistung beginnt.
    AG Schöneberg
    15.11.1984
  10. 3 C 276/84 - Wohnwertzuschlag
    Leitsatz: § 1 Abs. 2 der Ersten Verordnung über Mieterhöhungen nach dem 12. BMG (Wohnwertzuschlag) steht im Widerspruch zu § 5 Abs. 1 Satz 2 12. BMG und ist damit nichtig.
    AG Schöneberg
    28.06.1984