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7 C 213/84 - Komfortzuschlag; Kohlebadeofen; Warmwasserbereiter; Komfortzuschlag (Kohlebadeofen)Leitsatz: Die Erhebung eines Komfortzuschlages ist nicht gerechtfertigt, wenn das Bad lediglich über einen Kohlebadeofen verfügt.AG Neukölln10.07.1984
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7 C 786/81 - Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; MietzinserhöhungLeitsatz: Der Wohnwertzuschlag gemäß § 1 Abs. 2 1. MHV-XII. BMG ist zulässig.AG Neukölln13.12.1984
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9 C 555/84 - Grundstücksveräußerung; Vermieterwechsel; Erwerb des vermieteten Grundstücks; Erwerber - Eintritt in die Rechte aus dem MietverhältnisLeitsatz: Der Erwerber eines Hauses erwirbt Mietzinsansprüche außer im Fall der Abtretung erst mit Eintragung im Grundbuch. Sind in einem solchen Fall Mieten vor Entstehung des Anspruchs beim Erwerber nicht geleistet worden, kann sich der Erwerber auf diesen Kündigungsgrund nicht berufen, da die bloße Berechtigung zur Kündigung nach § 571 BGB nicht übergeht.AG Neukölln28.09.1984
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12 C 131/84 - Wohnwertverbessernde Maßnahmen; Verbesserung der Räume; Wohnwertverbesserung; Modernisierung; Gas-Etagenheizung; Zentralheizung; Duldungspflicht des Mieters; Gebrauchswert; Einsparung von HeizenergieLeitsatz: Der Anschluß einer bereits mit einer Etagenheizung ausgestatteten Wohnung an eine Zentralheizung stellt keine Verbesserung im Sinne des § 541 b BGB dar.AG Schöneberg11.05.1984
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12 C 157/84 - Wertverbessernde Maßnahmen - Unterlassung; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungszuschlag; Komfortzuschlag; Verbesserungsmaßnahme; Duldungspflicht (Mieter); Preisstellenbescheid; BindungswirkungLeitsatz: 1. Der Modernisierungsbegriff der §§ 3, 4 ModEnG und des § 3 MHG deckt sich nicht völlig mit dem Modernisierungsbegriff des § 541 b BGB. 2. Der Mieter kann dem Vermieter im Wege des einstweiligen Verfahrens nicht mit Erfolg die Vornahme von Stemmarbeiten im Hausflur oder in den Treppenaufgängen und das Verlegen von elektrischen Leitungen generell untersagen; Gegenstand des Antrags kann nur eine zu untersagende Wertverbesserungsmaßnahme sein. 3. Der Mieter ist zur Zahlung eines Wertverbesserungszuschlags nur verpflichtet, wenn er nach § 541 b BGB zur Duldung der Maßnahme verpflichtet wäre oder der Modernisierung zugestimmt hat. 4. Zur Bindung des Zivilgerichts an einen Preisstellenbescheid.AG Schöneberg04.05.1984
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12 C 157/84 - Wertverbessernde Maßnahmen - Unterlassung; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungszuschlag; Komfortzuschlag; Verbesserungsmaßnahme; Duldungspflicht (Mieter)Leitsatz: 1. Der Modernisierungsbegriff der §§ 3, 4 ModEnG und des § 3 MHG deckt sich nicht völlig mit dem Modernisierungsbegriff des § 541 b BGB. 2. Der Mieter kann dem Vermieter im Wege des einstweiligen Verfahrens nicht mit Erfolg die Vornahme von Stemmarbeiten im Hausflur oder in den Treppenaufgängen und das Verlegen von elektrischen Leitungen generell untersagen; Gegenstand des Antrags kann nur eine zu untersagende Wertverbesserungsmaßnahme sein. 3. Der Mieter ist zur Zahlung eines Wertverbesserungszuschlags nur verpflichtet, wenn er nach § 541 b BGB zur Duldung der Maßnahme verpflichtet wäre oder der Modernisierung zugestimmt hat.AG Schöneberg04.05.1984
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12 C 276/84 - Fälligkeit des Wertverbesserungszuschlags; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Fälligkeit; Preisstellenbescheid; MietzinsgleitklauselLeitsatz: Zur Frage, wann ein Mieter mit der Zahlung des Wertverbesserungszuschlages in Verzug kommt.AG Schöneberg31.07.1984
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12 C 473/84 - Kellerwohnung; Instandsetzungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandhaltungszuschlag - KellerwohnungLeitsatz: Der Instandsetzungszuschlag darf nicht bei Kellerwohnungen gefordert werden.AG Schöneberg14.09.1984
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12 C 690/83 - Kündigung wegen Betriebsbedarfs; Mietverhältnis, Beendigung; berechtigtes Interesse; Werkwohnung; Dienstverhältnis, Beendigung; dringend benötigt; Betriebsbedarf; Wohnungsbelegungsrecht; Kündigungserklärung; zeitlicher ZusammenhangLeitsatz: Für eine Kündigungserklärung wegen Betriebsbedarfes gemäß § 564 b BGB ist es bei einer größeren Zahl von Bewerbern nicht erforderlich, diese im Kündigungsschreiben zu benennen.AG Schöneberg20.03.1984
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12 C 690/83 - Kündigung wegen Betriebsbedarfs; Mietverhältnis, Beendigung; berechtigtes Interesse; Werkwohnung; Dienstverhältnis, Beendigung; dringend benötigt; Betriebsbedarf; Wohnungsbelegungsrecht; Kündigungserklärung; zeitlicher ZusammenhangLeitsatz: Der Vermieter verliert sein Sonderkündigungsrecht aus § 565 c BGB, wenn er mit seiner Kündigungserklärung längere Zeit nach Beendigung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses abwartet.AG Schöneberg20.03.1984