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  1. 7 C 213/84 - Komfortzuschlag; Kohlebadeofen; Warmwasserbereiter; Komfortzuschlag (Kohlebadeofen)
    Leitsatz: Die Erhebung eines Komfortzuschlages ist nicht gerechtfertigt, wenn das Bad lediglich über einen Kohlebadeofen verfügt.
    AG Neukölln
    10.07.1984
  2. 7 C 786/81 - Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung
    Leitsatz: Der Wohnwertzuschlag gemäß § 1 Abs. 2 1. MHV-XII. BMG ist zulässig.
    AG Neukölln
    13.12.1984
  3. 9 C 555/84 - Grundstücksveräußerung; Vermieterwechsel; Erwerb des vermieteten Grundstücks; Erwerber - Eintritt in die Rechte aus dem Mietverhältnis
    Leitsatz: Der Erwerber eines Hauses erwirbt Mietzinsansprüche außer im Fall der Abtretung erst mit Eintragung im Grundbuch. Sind in einem solchen Fall Mieten vor Entstehung des Anspruchs beim Erwerber nicht geleistet worden, kann sich der Erwerber auf diesen Kündigungsgrund nicht berufen, da die bloße Berechtigung zur Kündigung nach § 571 BGB nicht übergeht.
    AG Neukölln
    28.09.1984
  4. 12 C 131/84 - Wohnwertverbessernde Maßnahmen; Verbesserung der Räume; Wohnwertverbesserung; Modernisierung; Gas-Etagenheizung; Zentralheizung; Duldungspflicht des Mieters; Gebrauchswert; Einsparung von Heizenergie
    Leitsatz: Der Anschluß einer bereits mit einer Etagenheizung ausgestatteten Wohnung an eine Zentralheizung stellt keine Verbesserung im Sinne des § 541 b BGB dar.
    AG Schöneberg
    11.05.1984
  5. 12 C 157/84 - Wertverbessernde Maßnahmen - Unterlassung; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungszuschlag; Komfortzuschlag; Verbesserungsmaßnahme; Duldungspflicht (Mieter); Preisstellenbescheid; Bindungswirkung
    Leitsatz: 1. Der Modernisierungsbegriff der §§ 3, 4 ModEnG und des § 3 MHG deckt sich nicht völlig mit dem Modernisierungsbegriff des § 541 b BGB. 2. Der Mieter kann dem Vermieter im Wege des einstweiligen Verfahrens nicht mit Erfolg die Vornahme von Stemmarbeiten im Hausflur oder in den Treppenaufgängen und das Verlegen von elektrischen Leitungen generell untersagen; Gegenstand des Antrags kann nur eine zu untersagende Wertverbesserungsmaßnahme sein. 3. Der Mieter ist zur Zahlung eines Wertverbesserungszuschlags nur verpflichtet, wenn er nach § 541 b BGB zur Duldung der Maßnahme verpflichtet wäre oder der Modernisierung zugestimmt hat. 4. Zur Bindung des Zivilgerichts an einen Preisstellenbescheid.
    AG Schöneberg
    04.05.1984
  6. 12 C 157/84 - Wertverbessernde Maßnahmen - Unterlassung; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungszuschlag; Komfortzuschlag; Verbesserungsmaßnahme; Duldungspflicht (Mieter)
    Leitsatz: 1. Der Modernisierungsbegriff der §§ 3, 4 ModEnG und des § 3 MHG deckt sich nicht völlig mit dem Modernisierungsbegriff des § 541 b BGB. 2. Der Mieter kann dem Vermieter im Wege des einstweiligen Verfahrens nicht mit Erfolg die Vornahme von Stemmarbeiten im Hausflur oder in den Treppenaufgängen und das Verlegen von elektrischen Leitungen generell untersagen; Gegenstand des Antrags kann nur eine zu untersagende Wertverbesserungsmaßnahme sein. 3. Der Mieter ist zur Zahlung eines Wertverbesserungszuschlags nur verpflichtet, wenn er nach § 541 b BGB zur Duldung der Maßnahme verpflichtet wäre oder der Modernisierung zugestimmt hat.
    AG Schöneberg
    04.05.1984
  7. 12 C 276/84 - Fälligkeit des Wertverbesserungszuschlags; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Fälligkeit; Preisstellenbescheid; Mietzinsgleitklausel
    Leitsatz: Zur Frage, wann ein Mieter mit der Zahlung des Wertverbesserungszuschlages in Verzug kommt.
    AG Schöneberg
    31.07.1984
  8. 12 C 473/84 - Kellerwohnung; Instandsetzungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandhaltungszuschlag - Kellerwohnung
    Leitsatz: Der Instandsetzungszuschlag darf nicht bei Kellerwohnungen gefordert werden.
    AG Schöneberg
    14.09.1984
  9. 12 C 690/83 - Kündigung wegen Betriebsbedarfs; Mietverhältnis, Beendigung; berechtigtes Interesse; Werkwohnung; Dienstverhältnis, Beendigung; dringend benötigt; Betriebsbedarf; Wohnungsbelegungsrecht; Kündigungserklärung; zeitlicher Zusammenhang
    Leitsatz: Für eine Kündigungserklärung wegen Betriebsbedarfes gemäß § 564 b BGB ist es bei einer größeren Zahl von Bewerbern nicht erforderlich, diese im Kündigungsschreiben zu benennen.
    AG Schöneberg
    20.03.1984
  10. 12 C 690/83 - Kündigung wegen Betriebsbedarfs; Mietverhältnis, Beendigung; berechtigtes Interesse; Werkwohnung; Dienstverhältnis, Beendigung; dringend benötigt; Betriebsbedarf; Wohnungsbelegungsrecht; Kündigungserklärung; zeitlicher Zusammenhang
    Leitsatz: Der Vermieter verliert sein Sonderkündigungsrecht aus § 565 c BGB, wenn er mit seiner Kündigungserklärung längere Zeit nach Beendigung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses abwartet.
    AG Schöneberg
    20.03.1984