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10 C 280/84 - Wohnwertzuschlag, vertragswidriger Gebrauch, positive Vertragsverletzung, Altbauwohnraum, Mietpreisbindung, Mietzinserhöhung, positive Vertragsverletzung, unerlaubte Handlung, Schadensersatz, Namensschilder, Warmwasserbereiter, ImmissionsmeßkostenLeitsatz: 1. Ist der Mieter vertraglich verpflichtet, einen vorhandenen Durchlauferhitzer oder Boiler zur Warmwasserbereitung warten zu lassen, so hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch, wenn das Gerät aufgrund nicht durchgeführter Wartung defekt geworden ist. 2. Der Wohnwertzuschlag ist verfassungsgemäß. 3. Hat der Vermieter Klingeltableaus mit der Möglichkeit zur Befestigung von Namensschildern angebracht, so kann der Vermieter verlangen, daß der Mieter anderweitig angebrachte Türschilder entfernt. 4. Zur Substantiierungspflicht des Vermieters in bezug auf geltend gemachte Immissionsmeßkosten.AG Charlottenburg27.09.1984
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10 C 280/84 - Schaden durch fehlende Wartung, Positive Vertragsverletzung, Warmwasserbereiter, Durchlauferhitzer, Wartungsklausel, SchadensersatzLeitsatz: Ist der Mieter vertraglich verpflichtet, einen vorhandenen Durchlauferhitzer oder Boiler zur Warmwasserbereitung warten zu lassen, so hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch, wenn das Gerät aufgrund nicht durchgeführter Wartung defekt geworden ist.AG Charlottenburg27.09.1984
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21 C 148/84 - Schätzung des Wärmeverbrauchs; Heizkostenabrechnung; Kostenverteilung, verbrauchsabhängige; Wärmeverbrauch; Verbrauchserfassungsgerät; Meßgerät; SchätzungLeitsatz: Eine Schätzung von Verbrauchseinheiten im Rahmen der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung ist unzulässig.AG München17.05.1984
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10 C 342/83 - Schadensersatzpflicht des Vermieters; Formularklausel - Ausschluß der Gewährleistungsrechte; Gewährleistungsrechte - formularmäßiger Ausschluß; Mängelbeseitigungsanspruch - formularmäßiger Ausschluß; Ausschluß des Mängelbeseitigungsanspruches - Formularvertrag; Mietvertrag - formularmäßiger Ausschluß des Mängelbeseitigungsanspruches; Formularvertrag - Ausschluß des Mängelbeseitigungsanspruches; Rohrverstopfung - Haftung des Mieters; Rohrverstopfung - Beweislastregelung in Formularvertrag; Instandsetzung - Überwälzung auf den Mieter durch Formularvertrag; Instandhaltung - Überwälzung auf den Mieter durch Formularvertrag; Erneuerung - Überwälzung auf den Mieter durch Formularvertrag; Haftungsausschluß - durch FormularmietvertragLeitsatz: 1. Bei einem auf Dauer angelegten Mietverhältnis von mindestens drei Jahren ist die formularmäßige Überwälzung sämtlicher Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten auf den Mieter unwirksam. 2. Die formularmäßige Kostentragungspflicht sämtlicher an einem gemeinsamen Abflußstrang angeschlossener Mieter für die Beseitigung einer Rohrverstopfung, deren Verursacher nicht festgestellt werden kann, ist unwirksam.AG Neukölln12.01.1984
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10 C 405/84 - Betriebskostenzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Sondermüllabfuhr; Boden- und Kellerreinigung; Grünflächenreinigung; TreppenfensterreinigungLeitsatz: Zur Umlage von Betriebskostenerhöhungen gem. § 4 XII. BGB (hier: erstmals entstandene Kosten).AG Neukölln26.11.1984
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11 C 773/83 - Ablichtung der Berechnungsunterlagen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Betriebskostenerhöhung; Betriebskostenumlage; Berechnungsunterlagen; Belege in Ablichtung; Hauswart-DienstvertragLeitsatz: Werden im preisgebundenen Altbauwohnraum Betriebskostenerhöhungen für den Hauswart geltend gemacht, so hat der Mieter das Recht, sich eine Ablichtung des Hauswart Dienstvertrages zusenden zu lassen.AG Neukölln23.03.1984
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13 C 290/83 - Preisrechtswidrige Leistung - Aufrechnung; Kaution - Rückzahlungsanspruch; Kaution - preisrechtswidrige Leistung; Kaution - keine Aufrechnung gegen Anspruch auf Rückzahlung; Aufrechnung - keine gegen Anspruch auf Rückzahlung preisrechtswidriger Leistungen; preisrechtswidrige Leistung - keine Aufrechnung gegen Forderung auf RückzahlungLeitsatz: Die Aufrechnung gegen Ansprüche auf Rückforderung preisrechtswidriger Leistungen i.S.d. § 30 Abs. 1 I. BMG (hier: Kaution) ist unzulässig.AG Neukölln17.09.1984
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3 C 698/83 - Kündigung/Hauswartdienstwohnung; Kündigung; Hauswartdienstwohnung; Kündigungsgründe - Angabe im KündigungsschreibenLeitsatz: 1. Im Kündigungsschreiben, mit dem das Mietverhältnis über eine Hauswartdienstwohnung gekündigt werden soll, sind die Gründe für die Kündigung zu deren Wirksamkeit mitzuteilen. 2. Eine ohne Angabe von Gründen ausgesprochene Kündigung kann nicht als solche i.S.d. § 565 c BGB verstanden werden, sondern als fristgemäße Kündigung mit den Fristen des § 565 BGB. 3. Eine mietvertragliche Abrede, nach der die Parteien für den Fall der Kündigung die Angabe der Kündigungsgründe entgegen § 564 a BGB als zwingend vereinbart haben, ist wirksam.AG Neukölln19.07.1984
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4 C 381/84 - Kein Zurückbehaltungsrecht bei verweigerter Übersendung von Berechnungsunterlagen; Preisgebundener Neubauwohnraum; Betriebskostenumlage; Mietzinserhöhung; Fälligkeit; Zurückbehaltungsrecht; Auskunftspflicht (Vermieter); Berechnungsunterlagen; Übersendung von Ablichtungen; WeigerungLeitsatz: Der Anspruch des Mieters gem. § 29 NMV auf Übersendung der Berechnungsunterlagen führt nicht dazu, daß bei Weigerung des Vermieters, dem Verlangen nachzukommen, der Mieter in Bezug auf die Nachzahlungsforderung des Vermieters ein Zurückbehaltungsrecht besitzt.AG Neukölln10.10.1984
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4 C 740/83 - Einstweilige Verfügung; Anschluß/ans Breitbandnetz der Deutschen Bundespost; Breitbandnetz/Anschluß; einstweilige/Verfügung; Prüfung/der Duldungspflicht im einstweiligen Rechtsschutz; Verfügung/einstweilige; Zustimmung/zu ModernisierungsmaßnahmenLeitsatz: Der Mieter kann sich gegen Modernisierungsmaßnahmen (hier: Kabelfernsehanschluß), mit denen der Vermieter ohne Einwilligung des Mieters oder ein entsprechendes Duldungsurteil beginnt, mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen.AG Neukölln06.01.1984