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6 C 776/83 - Nebenkostenabrechnung, Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen; Mietnebenkosten, Abrechnungsunterlagen, Einsichtsrecht des MietersLeitsatz: Bestreitet ein Mieter die Ansätze in einer Umlageabrechnung des Vermieters, so ist das Bestreiten unzulässig, wenn er nicht vorher von seinem Recht auf Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen Gebrauch gemacht hat, um daraufhin substantiiert zu bestreiten.AG Charlottenburg06.03.1984
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7 C 550/84 - Betriebskostenerhöhung, Übersendung von Unterlagen; Altbauwohnraum, Mietpreisbindung, Mietzinserhöhung, Betriebskostenerhöhung, Mieterhöhungserklärung, Betriebskostenunterlagen, Einsichtsrecht, Übersendungsrecht, Zumutbarkeit, Treu- und FürsorgepflichtLeitsatz: Bei geringfügigen Betriebskostenerhöhungen (hier: monatlich 4,04 DM) kann es einem Vermieter nicht zugemutet werden, für möglicherweise jeden Mieter eines großen Hauses Fotokopien zu fertigen; vielmehr sind insofern die Mieter verpflichtet, anstelle der Übersendung von Fotokopien den Weg der Einsichtnahme zu wählen.AG Charlottenburg10.09.1984
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7 C 550/84 B - Betriebskostenerhöhung, Übersendung von Unterlagen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Betriebskostenerhöhung; Mieterhöhungserklärung; Betriebskostenunterlagen; Einsichtsrecht; Übersendungsrecht; Zumutbarkeit; Treue- und FürsorgepflichtLeitsatz: 1. Zu den Formanforderungen an eine Betriebskostenzuschlags Erklärung. 2. Bei geringfügigen Betriebskostenerhöhungen (hier: monatlich 4,04 DM) kann es einem Vermieter nicht zugemutet werden, für möglicherweise jeden Mieter eines großen Hauses Fotokopien zu fertigen; vielmehr sind insofern die Mieter verpflichtet, anstelle der Übersendung von Fotokopien den Weg der Einsichtnahme zu wählen.AG Charlottenburg10.09.1984
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8 C 135/84 - Kein Fortfall des Wertverbesserungszuschlags bei Fortfall der wertverbessernden Maßnahme; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Leistungsverminderung; Heizsystem-Umstellung; Koks-Zentralheizung; Öl-Zentralheizung; Fernwärmeanschluß; KapitalverzinsungLeitsatz: Erhebt ein Vermieter einen zulässigen Wertverbesserungszuschlag für die Umstellung einer Koks-Zentralheizung auf Ölbefeuerung, so tritt dieser Zuschlag auch dann nicht in Wegfall, wenn die Ölzentralheizungsanlage zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Anschluß an das Fernwärmenetz ersetzt wird.AG Charlottenburg15.05.1984
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8 C 17/84 - Betriebskostenzuschlag; Ausschluß der Grundmieterhöhung; Wohnwertzuschlag; Betriebskostenzuschlag/Umlegung; Gesamtmietfläche/als Umlegungsmaßstab für Betriebskostenzuschläge; Gewerbeteil/Trennung vom Wohnteil bei Umlegungen; Grundmieterhöhung/bei teilweise gewerblich vermieteten Gebäuden; Umlegung/von Betriebskostenzuschlägen; Wohnteil/Trennung vom Gewerbeteil bei Umlegungen; Außenputz/fehlender; Betroffenheit/der einzelnen Wohnung durch einen Umstand im Sinne von § 3 Abs. 3 XII. BMG; Fassade/fehlende; Fehlen/einer Fassade; Feuchtigkeitsabweisung/mangelhafte; Grundmieterhöhung/Ausschluß gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG; Wärmedämmung/mangelhafteLeitsatz: Eine Betriebskostenerhöhung ist formell unwirksam, die entgegen § 4 Abs. 3 Satz 3 XII. BMG nicht zwischen Wohn- und Gewerbeteil in einem Haus unterscheidet. Ist ein nicht unbeträchtlicher Teil einer Außenwand eines Altbaues ohne Fassade, ist die allgemeine Grundmietenerhöhung um 3 % ab 1. Januar 1984 ausgeschlossen, auch wenn die Wohnung des Mieters, der die Zahlung dieser Mieterhöhung verweigert, in einem anderen Wohntrakt des Hauses liegt und damit nicht von der schadhaften Außenwand betroffen ist. Der Wohnwertzuschlag ist zulässig; die in der betreffenden Rechtsverordnung festgelegten Klassifikationsmerkmale sind von der Ermächtigungsgrundlage des § 5 XII. BMG gedeckt.AG Charlottenburg16.03.1984
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8 C 216/84 - Ausfall eines Heizkörpers bei Zentralheizung; Heizungsanlage, zentrale; Heizkörper - Ausfall; Raum, unbeheizter; Mietminderung; Heizkostenberechnung; Nebenkosten; Umlegungsmaßstab; Fläche, beheizteLeitsatz: Ist ein Raum einer zentralbeheizten Wohnung zeitweise nicht beheizt, so hat der Mieter neben der nach § 537 BGB in Betracht kommenden Mietminderung auch Anspruch darauf, daß der Vermieter in der Heizkostenabrechnung eine entsprechend reduzierte Fläche zugrundelegt.AG Charlottenburg30.10.1984
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8 C 590/83 - Verjährungsfrist bei rückwirkender Herabsetzung der Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete, Herabsetzung; Rückzahlungsanspruch; Leistung, mietpreisrechtlich unzulässige; VerjährungLeitsatz: Ergeht ein die Stichtagsmiete herabsetzender Preisstellenbescheid, so beginnt die Verjährung des daraus resultierenden Rückzahlungsanspruchs des Mieters aus § 30 I 1 I. BMG erst mit der Bekanntgabe des Preisstellenbescheides zu laufen (entgegen LG Berlin, GE 1983, 73).AG Charlottenburg13.01.1984
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8 C 590/83 - Verjährungsfrist bei rückwirkender Herabsetzung der Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbildung; Stichtagsmiete, Herabsetzung; Rückzahlungsanspruch; Leistung, mietpreisrechtlich unzulässig; Verjährung, BeginnLeitsatz: Ergeht ein die Stichtagsmiete herabsetzender Preisstellenbescheid, so beginnt die Verjährung des daraus resultierenden Rückzahlungsanspruchs des Mieters aus § 30 I 1 1. BMG erst mit der Bekanntgabe des Preisstellenbescheides zu laufen (entgegen LG Berlin, GE 1983, 73).AG Charlottenburg13.01.1984
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13 C 532/83 - Ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung, Altbauwohnraum, Heizkostenabrechnung, Mindestanforderungen, Einsichtsrecht, AufklärungsrechtLeitsatz: Hat der Vermieter Heizkostenabrechnungen erteilt, die formell den Mindestanforderungen entsprechen, kann der Mieter nicht auf Erteilung weiterer Abrechnungen klagen, sondern die Rechte aus § 25 a AMVOB bieten die einzige und richtige Möglichkeit für den Mieter, sich Aufklärung zu verschaffen.AG Charlottenburg03.02.1984
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10 C 280/84 - Vertragswidriger Gebrauch, positive Vertragsverletzung, unerlaubte Handlung, Schadensersatz, NamensschilderLeitsatz: Hat der Vermieter Klingeltableaus mit der Möglichkeit zur Befestigung von Namensschildern angebracht, so kann der Vermieter verlangen, daß der Mieter anderweitig angebrachte Türschilder entfernt.AG Charlottenburg27.09.1984