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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 313)
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13 C 583/83 - Wohnraum im Studentenheim; Wohnraumkündigungsschutz; StudentenwohnheimLeitsatz: Der Wohnraumkündigungsschutz für Wohnraum in einem Studentenwohnheim entfällt nur dann, wenn der Wohnraum zum Zeitpunkt der Kündigung noch Teil eines Studentenwohnheims ist.AG Charlottenburg11.01.1984
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13 C 639/84 - Modernisierung/Fassade; Wertverbesserung; Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Duldungspflicht des Mieters - bei Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters - bei Arbeiten an der Außenfront; Duldungspflicht des Mieters - bei Arbeiten am Dach; einstweilige Verfügung - gegen Arbeiten des Vermieters am Dach oder der Außenfront; ModernisierungsankündigungLeitsatz: 1. Bei Modernisierungsarbeiten außerhalb der Wohnung besteht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch des Mieters. 2. Stimmt der Mieter einer Modernisierungsmaßnahme nicht zu, kann der Vermieter später keinen Wertverbesserungszuschlag verlangen.AG Charlottenburg23.11.1984
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13 C 797/83 - Vereinbarung einer Festmiete über Vertragsfrist hinaus; Ende des Mietverhältnisses; befristeter Mietvertrag; Festmiete auf Zeit; Vertragsauslegung; Vertragsverlängerung; Kündigungszeitpunkt; Unzulässige RechtsausübungLeitsatz: Wird bei einem befristeten Mietvertrag durch schriftlichen Nachtrag der Mietzins erhöht und als Festmiete für eine bestimmte Zeit festgelegt, so folgt daraus, daß auch der Mietvertrag verlängert worden ist.AG Charlottenburg02.03.1984
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15 C 516/84 - Duldung von Modernisierungsmaßnahmen; allgemein üblicher Zustand; Verbesserung der Räume; Duldungspflicht (Mieter); Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahmen; Zentralheizung; Baurechtswidrigkeit; allgemein üblicher Zustand; Ankündigungspflicht; AbstellkammerLeitsatz: 1. Die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses hat beim Einbau einer Zentralheizung keine Auswirkungen auf die Duldungspflicht des Mieters gem. § 541 b Abs. 1 BGB, da eine Zentralheizung heute allgemein üblich ist. 2. Eine etwaige formelle Baurechtswidrigkeit einer geplanten Maßnahme führt nicht dazu, daß der Vermieter keinen Anspruch auf Duldung der Modernisierungsmaßnahme hat. 3. Zum Umfang der Ankündigungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen.AG Charlottenburg05.12.1984
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15 C 72/84 - Kabelfernsehen als Wohnwertverbesserung; Wohnwertverbesserungsmaßnahme; Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht (Mieter); Gemeinschaftsantenne; Kabelfernsehanschluß; Verbesserung der MietsacheLeitsatz: Der Einbau von Kabelfernsehen stellt nur dann eine Modernisierung dar, wenn der Mieter nicht über einen einwandfreien oder störungsfreien Fernsehempfang verfügt.AG Charlottenburg27.06.1984
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16 C 243/84 B - Keine Unterbrechung bei falschen Beklagten; Verjährungsfrist, Unterbrechung; Unterbrechung der Verjährung, Klageerhebung; Klageerhebung gegen falschen Schuldner; Verjährungsunterbrechung, VoraussetzungenLeitsatz: Wird eine Klage gegen den falschen Beklagten (Schuldner) gerichtet, so ist sie zur Verjährungsunterbrechung ungeeignet.AG Charlottenburg10.07.1984
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16 C 521/84 B - Wohnwertzuschlag; Instandsetzungszuschlag; Abstufung/im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 XII. BMG; Bestimmtheit/von § 5 Abs. 2 XII. BMG; Ermächtigungsnorm/für die 1. MHV zum XII. BMG; Wohnflächengruppen/als Abstufung im Sinne von § 5 Abs. 2 XII. BMG; Aufwendungen/Nachweis; Einsicht/in Abrechnungsunterlagen; Endbeträge/als Nachweis von Aufwendungen; Erhöhungserklärung; Instandhaltung; Instandsetzung; Nachweis/von AufwendungenLeitsatz: Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ab 1. Januar 1984 ist unzulässig, da sich § 1 Abs. 2 1. MHV nicht im Rahmen der Ermächtigungsnorm hält. Zur Geltendmachung des Instandhaltungszuschlages ab 1. Januar 1984 ist die Angabe der Aufwendungen des Vermieters in nachprüfbarer Form (Ort der Arbeiten und Zeitpunkt der Ausführung) erforderlich.AG Charlottenburg28.05.1984
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19 C 201/83 - Rückwirkende Herabsetzung der Stichtagsmiete; Verjährung der Rückforderungsansprüche; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; Mietherabsetzung, rückwirkende, Verjährungsfrist; Verjährungsunterbrechung; Preisstellenbescheid; Mietzins, preisrechtlich unzulässigLeitsatz: 1. Eine rückwirkende Mietherabsetzung durch die Mietpreisstelle liegt nur dann vor, wenn diese Rückwirkung nach Inhalt und Ausmaß ausdrücklich von der Behörde verfügt wird. 2. Auch bei einer rückwirkenden Herabsetzung der Stichtagsmiete verjähren sich ergebende Rückzahlungsansprüche des Mieters in einem Jahr von der Leistung an.AG Charlottenburg19.01.1984
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5 C 450/84 - Kabelanschluß-Kosten-Klausel; Kabelanschluß/Anschlußzwang; Anschlußzwang/Kabelfernsehen; Kabelfernsehen/Anschlußzwang des Mieters; Breitbandkabelnetz/Anschlußzwang des Mieters; Formularklausel/Anschluß an Kabelfernsehen; Kabelfernsehen/Kostentragungspflicht des Mieters durch Formularklausel; Nutzungszwang/Kabelfernsehen; FormularmietvertragLeitsatz: 1. Eine Formularklausel, in der sich der Mieter verpflichtet, die für den Kabelfernsehanschluß in Betracht kommenden gesetzlich zugelassenen Mieterhöhungen, Zuschläge und Umlagen sowie sämtliche durch den Betrieb entstehenden Kosten anteilig zu tragen, und zwar auch dann, wenn er den Kabelfernsehanschluß nicht nutzt, verstößt gegen § 9 AGBG (und im Einzelfall auch gegen § 3 AGBG). 2. Das Gleiche gilt für eine Klausel, in der der Mieter verpflichtet wird, soweit er ein Fernsehgerät betreibt, den Kabelanschluß zu nutzen. 3. Wenn überhaupt, kann für Breitbandanschlüsse die formularmäßige Verpflichtung zur Benutzung und Kostentragung nur dann als wirksam anerkannt werden, wenn der Kabelanschluß leistungsfähiger ist als die bisherige (Einzel- oder Gemeinschafts )Antenne (vgl. Sternel II 324 für Gemeinschaftsantenne). 4. Schweigen auf ein Angebot zur einverständlichen Mietvertragsänderung bedeutet noch nicht Annahme, auch wenn den Mietern für eine ausdrückliche Äußerung eine Frist gesetzt war (Medicus, AT des BGB 1982, RN 393: Der Antragende kann nicht einseitig bestimmen, daß Schweigen eine Annahmeerklärung bedeuten soll).AG Charlottenburg28.10.1984
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5 C 77/83 - Betriebskostenabrechnung; Aufzugskosten/Rückwirkung der Abrechnung; Beginn/der Frist des § 10 Abs. 2 WoBindG; Frist/des § 10 Abs. 2 WoBindG; Heizkosten/Rückwirkung der Abrechnung; Nebenkostenabrechnung/Rückwirkung; Rechtsentscheid/Anwendung des Rückwirkungsverbotes; Richterrecht/Anwendung des Rückwirkungsverbotes; Rückwirkungsverbot/für Rechtsentscheide; Warmwasserkosten/Rückwirkung der AbrechnungLeitsatz: Der Anwendung des Rechtsentscheids des OLG Hamm vom 17.8.1982 - 4 Re-Miet 2/82 -, nach dem der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten oder praktizierten Stichtag über die geleisteten Vorschüsse abrechnen muß, um nicht mit Nachzahlungsforderungen aus der Umlagenabrechnung ausgeschlossen zu werden, auf vor dem Rechtsentscheid erteilte Abrechnungen, widerspricht nicht dem Rückwirkungsverbot.AG Charlottenburg06.02.1984