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62 S 53/84 - Komfortzuschlag; Bad - Komfortzuschlag; erneuertes Bad - Komfortzuschlag; erstmalige Einrichtung des Bades - kein KomfortzuschlagLeitsatz: Wird ein Bad, das bisher mit Kohlebadeofen ausgestattet war, völlig und umfassend erneuert, so handelt es sich um eine erstmalige Einrichtung im Sinne des § 2 XII. BMG.LG Berlin08.11.1984
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VG 14 A 196/83 - Modernisierungsmaßnahme; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Wohnwertverbesserung; Folgekosten; Schornsteinabriß; Wasserleitung, Leitungsquerschnitt-Vergrößerung; Abflußwasserleitung; Leitungsaustausch; HauptanschlußleitungLeitsatz: 1. Der Ersatz von Zu- und Abflußwasserleitungen durch solche mit größerem Leitungsquerschnitt ist wie die Verstärkung der Hauptanschlußleitung eine Modernisierungsmaßnahme. 2. Schornsteinabriß als Folge von Modernisierungsarbeiten.VG Berlin08.11.1984
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4 W RE - 571/84 - Mietspiegel; Zuschlag zur Vergleichsmiete wegen <br />Schönheitsreparaturen; preisfreier Wohnraum; Mietzinserhöhung; <br />Mieterhöhungsverlangen; Mieterhöhungserklärung; <br />Vergleichsmieten, Zuschlag wegen Schönheitsreparaturen; <br />MietentgeltLeitsatz: Verlangt ein Vermieter unter Bezugnahme auf einen Mietspiegel die Erhöhung des Mietzinses, so kann, wenn einerseits jener dem Mieter gegenüber verpflichtet ist, die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten vorzunehmen, andererseits dem Mietspiegel Mietverträge zugrunde liegen, nach denen der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat, das Entgelt im Sinne des § 2 MHG in der Weise festgestellt werden, daß zu der nach dem Mietspiegel ausgewiesenen Vergleichsmiete ein Zuschlag hinzugerechnet wird.OLG Koblenz08.11.1984
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VIII ZR 182/83 - Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Mietvertrages; Mietvertrag; Vertrag zu Gunsten Dritter; Sicherungseigentümer; Möbeleinlagerung; Schadensersatzpflicht des VermietersLeitsatz: Der Sicherungseigentümer von Hausrat, den der Sicherungsgeber in einem zu diesem Zweck privat gemieteten Raum eingelagert hat, ist grundsätzlich in den Schutzbereich des Mietvertrages nicht einbezogen.BGH07.11.1984
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61 S 87/(4 - Heizkostenabrechnung; Vorschußabrechnung; Nebenkosten-Vorschüsse; Abrechnung des Vermieters; Einnahmendarstellung; Ausgabendarstellung; Kostenansätze; Heizflächengewichtung; BauwärmeLeitsatz: Eine ordnungsgemäße Abrechnung im Sinne des § 259 BGB liegt nicht vor, wenn aus der Darstellung der Kostenansätze deren Entstehung nicht aus sich heraus verständlich ist.LG Berlin05.11.1984
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61 S 87/84 - Heizkostenabrechnung; Vorschußabrechnung; Nebenkosten - Vorschüsse; Abrechnung des Vermieters; Einnahmendarstellung; Ausgabendarstellung; Kostenansätze; Heizflächengewichtung; BauwärmeLeitsatz: Eine ordnungsgemäße Abrechnung im Sinne des § 259 BGB liegt nicht vor, wenn aus der Darstellung der Kostenansätze deren Entstehung nicht aus sich heraus verständlich ist.LG Berlin05.11.1984
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61 S 87/84 - Heizkostenabrechnung; Vorschußabrechnung; Nebenkosten-Vorschüsse; Abrechnung des Vermieters; Einnahmendarstellung; Angabendarstellung; Kostenansätze; Heizflächengewichtung; BauwärmeLeitsatz: Eine ordnungsgemäße Abrechnung im Sinne des § 259 BGB liegt nicht vor, wenn aus der Darstellung der Kostenansätze deren Entstehung nicht aus sich heraus verständlich ist.LG Berlin05.11.1984
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12 U 1052/84 - Mietbürgschaft des Arbeitgebers; Mietbürgschaft durch Arbeitgeber; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Bürgschaftsverpflichtung, UmfangLeitsatz: Zur Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf die von einem Arbeitgeber für Mietschulden eines Arbeitnehmers übernommene Bürgschaft.KG05.11.1984
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20 REMiet 3/84 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Mieterhöhungsverlangen nach Ablauf der PreisbindungLeitsatz: Das Berufungsgericht muß die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage in nachprüfbarer Weise für den konkreten Fall erläutern (Rechtsentscheid abgelehnt).OLG Frankfurt05.11.1984
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12 C 511/84 - Verbesserung der Mietsache; Verbesserung der Räume; Duldungspflicht (Mieter); Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahmen; Nachtstromspeicher-Heizung; Verwendungen, vorausgegangeneLeitsatz: 1. Der Einbau einer Nachtstromspeicherheizung anstelle von vorhandenen Kohleöfen ist eine Modernisierung. 2. Vom Mieter vor 17 Jahren angeschaffte Kohleöfen sind unter dem Gesichtspunkt "vorausgegangener Verwendungen" der § 541 b Abs. 1 BGB ohne Bedeutung.AG Charlottenburg31.10.1984