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  1. VG 14 A 51.83 - Heilungsfunktion der Stichtagsmietenregelung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; Herabsetzungsantrag, Ablehnung; Wertverbesserungszuschlag
    Leitsatz: 1. Hat die Mietpreisstelle einen Antrag des Mieters auf Herabsetzung der Stichtagsmiete bestandskräftig abgelehnt, weil die geforderte und gezahlte Miete die zulässige um nicht mehr als 5 % überstieg, darf der Vermieter die bisherige Miete einschließlich des darin enthaltenen Wertverbesserungszuschlages weiter fordern. Das gilt auch dann, wenn die Behörde in dem ablehnenden Bescheid den Zuschlag niedriger berechnet, die Miete insgesamt jedoch für zulässig gehalten hat. 2. Dem Vermieter fehlt bei dieser Ausgangslage ein Rechtsschutzinteresse für die Festsetzung des Wertverbesserungszuschlages.
    VG Berlin
    12.07.1984
  2. VG 13 A 232.83 - Nichtiger Mietvertrag; Altbauwohnraum, Zweckentfremdungsverbot, gesetzliches Verbot, Mietvertrag, nichtiger
    Leitsatz: Ein Mietvertrag, der gegen die Bestimmung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung verstößt, ist nichtig.
    VG Berlin
    17.01.1984
  3. VG 14 A 115.83 - Nachbesserung von versuchter Modernisierung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Modernisierungskosten; Nachbesserungsarbeiten; Isolierglasfenster; Folgearbeiten
    Leitsatz: Kosten für Nachbesserungsarbeiten an Isolierfenstern, die anstelle von vorhandenen Einfachfenstern eingebaut worden sind, gehören nicht zu den Modernisierungskosten.
    VG Berlin
    02.03.1984
  4. 62 S 21/84 - Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; einmalige Leistung; Sicherheitsleistung; Möbelkaution; Aufrechnungsausschluss
    Leitsatz: Die Forderung einer Möbelkaution ist zumindest für den Zeitraum vor dem 8. August 1982 bei preisgebundenen Berliner Altbauwohnungen preisrechtswidrig.
    Urteil
    10.12.1984
  5. OVG 2 B 30.82 - Wohnungsrechtlich beachtliche Kompensation; Wirksamkeit der ZwVbVO; Ausgleichsabgabe für Zweckentfremdung; Kompensation, wohnungsrechtlich beachtliche; Wohnräume, trotz bestehender Mängel; Praxisräume
    Leitsatz: 1. Ein Anspruch auf eine uneingeschränkte - nicht mit einer Zahlungsauflage versehenen - Zweckentfremdungsgenehmigung besteht nicht, wenn der Zweckentfremdende an anderer Stelle zweckentfremdete Büroräume aufgibt und diese wieder Wohnzwecken zugeführt hat. 2. Die (Berliner) Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ist nicht automatisch außer Kraft getreten. Da es nicht offensichtlich ist, daß die Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt endgültig behoben ist, kann nur der Verordnungsgeber ihre Geltung beenden.
    OVG Berlin
    25.05.1984
  6. OVG 2 B 88.81 - Modernisierungsmaßnahme; Bauliche Änderungen; Wohnwertverbesserung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Gebrauchswerterhöhung; Fahrstuhl; Teppichboden; Müllboxen
    Leitsatz: 1. Die Kosten eines Fahrstuhls, der zwischen 4. und 5. OG über einen Steg für die Bewohner des Nachbargebäudes erreichbar ist, können nicht auf die Mieter des 3. OG des Nachbargebäudes gegen deren Willen umgelegt werden, weil der etwaige Gewinn an Bequemlichkeit außer Verhältnis zur Höhe des Aufwandes steht. 2. Verlegte Teppichböden sind fest verbundene Teile der Wohnung und erhöhen den Wohnwert gegenüber Estrich oder einfacher Bretterdielung. 3. Müllboxen im Hof sind spielenden Kindern schwerer zugänglich und erhöhen den Wohnwert.
    OVG Berlin
    20.01.1984
  7. OVG 4 B 104.83 - Modernisierungskosten bei Beauftragung eines Generalübernehmers; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Modernisierungsmaßnahme; Modernisierungskosten; Generalübernehmer
    Leitsatz: Zur Durchführung und zum Kostenansatz von Modernisierungsmaßnahmen durch einen Generalübernehmer.
    OVG Berlin
    05.06.1984
  8. OVG 4 B 131.83 - Modernisierungskosten; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Versorgungsleitungen; Fernwarmwasserleitungen; Beleuchtung (Hof, Keller, Hausflur); Schuttbeseitigung; Gerümpelbeseitigung; Bauleitung der Eigentümer
    Leitsatz: 1. Auch bei Warmwasserleitungen der Fernheizung handelt es sich um Versorgungsleitungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 3 AMVOB a.F. 2. Zur Frage, ob und welche Kosten für bauliche Maßnahmen im Bereich der Hof-, Keller- und Hausflurbeleuchtung Modernisierungskosten sein können. 3. Die Beseitigung von Schutt und Gerümpel, die erforderlich ist, um in einem bestimmten Raum Modernisierungsmaßnahmen durchführen zu können, ist noch nicht Teil der Baumaßnahme. 4. Zur Berücksichtigung von Kosten für Bauleitung durch den Eigentümer.
    OVG Berlin
    23.10.1984
  9. 4 B 41.83 - Materielle Rechtskraft; Bindung/der Verwaltungsgerichte an Zivilurteile; Kammergericht/materielle Rechtskraft der Urteile; materielle/Rechtskraft; Rechtskraft/materielle; Urteil/materielle Rechtskraft; Verwaltungsgerichte/Bindung an Zivilurteile; Vorfrage/Bindungswirkung
    Leitsatz:
    OVG Berlin
    24.01.1984
  10. OVG 4 B 43.83 - Wohnwertverbessernde Maßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserung; Kastendoppelfenster; Isolierglasfenster; Kunststoffenster; Einsparung von Heizenergie; Instandhaltungskosten; Schallschutzverbesserung; Gebrauchsvorteile
    Leitsatz: Der Austausch vorhandener Kastendoppelfenster gegen Kunststoffenster mit Isolierverglasung ist keine Wertverbesserung im Sinne des § 11 AMVOB.
    OVG Berlin
    15.03.1984