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Urteil Schonfristzahlung heilt auch ordentliche Kündigung
Schlagworte
Schonfristzahlung heilt auch ordentliche Kündigung
Leitsatz
Der Ausgleich der Mietrückstände innerhalb der Schonfrist des § 569 BGB heilt neben der außerordentlichen auch eine hilfsweise fristgemäß erklärte Kündigung (gegen ständige Rechtsprechung des BGH).
(Leitsatz der Redaktion)
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