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Urteil Schadensersatzanspruch gegen Mieter ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung nach Beendigung des Mietverhältnisses


Schlagworte

Schadensersatzanspruch gegen Mieter ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung nach Beendigung des Mietverhältnisses

Leitsatz

Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser - auch nach Beendigung des Mietverhältnisses - nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 Abs. 2 BGB) zu ersetzen, ohne dass es einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. Februar 2018 - VIII ZR 157/17 - GE 2018, 633 = NZM 2018, 320).

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