Urteil Schadensersatzanspruch gegen Mieter ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung nach Beendigung des Mietverhältnisses
Schlagworte
Schadensersatzanspruch gegen Mieter ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung nach Beendigung des Mietverhältnisses
Leitsatz
Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser - auch nach Beendigung des Mietverhältnisses - nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 Abs. 2 BGB) zu ersetzen, ohne dass es einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. Februar 2018 - VIII ZR 157/17 - GE 2018, 633 = NZM 2018, 320).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?