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Urteil Aufrechnung mit Mietkaution
Schlagworte
Aufrechnung mit Mietkaution
Leitsätze
1. Dass ein Mieter aufgrund seines Gesundheitszustandes seine Wohnung nicht mehr nutzen kann, rechtfertigt keine außerordentliche fristlose Kündigung.
2. Zur Frage, ob ein Mieter, der seine Wohnung aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mehr nutzen kann, aus Treu und Glauben bei Benennung eines Nachmieters einen Anspruch auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags hat.
(Leitsätze der Redaktion)
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