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  1. OVG 2 B 66.85 - Baurecht; Beseitigungsverfügung; Veräußerung des Grundstücks; Rechtsnachfolger; Prozessfortführung; Eckgaragen; Abstandfläche; Nachbarschutz
    Leitsatz: 1. Veräußert der Eigentümer während der Rechtshängigkeit der Anfechtungs klage gegen eine Beseitigungsverfügung sein Grundstück, so kann der Rechtsnachfolger das Verfahren entsprechend § 266 Abs. 1 ZPO (§ 173 VwGO) fortführen. 2. Nach der Berliner Bauordnung 1985 sind Garagen ohne eigene Abstandflächen nur an einer Nachbargrenze zulässig; sogenannte Eckgaragen sind damit grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.
    OVG Berlin
    25.09.1987
  2. 4 U 141/89 - Kautionsrückzahlungsanspruch; Vermieterkonkurs; Masseschuld; Konkursforderung
    Leitsatz: Der Kautionsrückgewährungsanspruch des Mieters bildet nach Kon-kurseröffnung über das Vermögen des Vermieters keine Masseschuld, sondern eine einfache Konkursforderung, wenn der Vermieter die gemäß § 550 b Abs. 2 Satz 1 BGB vorgeschriebene Trennung der Kaution von seinem übrigen Vermögen unterlassen hat.
    HansOLG Hamburg
    29.11.1989
  3. VIII ZR 38/90 - Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag; Verlängerungsausschluss; Untervermietungserlaubnis; Kleinreparaturklausel; Thermenwartungsklausel, Haftungsklausel; Empfangsbestätigung; Heiztemperaturen; Gemeinschaftsantenne; Kabelfernsehklausel
    Leitsatz: Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.
    BGH
    15.05.1991
  4. V ZB 5/95 - Hundehaltungsverbot der Wohnungseigentümergemeinschaft
    Leitsatz: Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verbietet, hat vereinbarungsersetzenden Charakter (vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1994, V ZB 2/93, NJW 1994, 3230) und bindet alle Wohnungseigentümer, weil er weder sittenwidrig ist noch in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift.
    BGH
    04.05.1995
  5. 5 S 95/96 - Notmaßnahmen; Warmwasserversorgung; Mängelanzeige; Reparaturmaßnahmen; Kostenersatz; Vorbehalt; Gewährleistungsrechte; Aufrechnung; Aufrechnungsbeschränkung; Mietminderung; Kaution
    Leitsatz: 1. a) Die Kosten unaufschiebbarer Notmaßnahmen zur Herstellung der Warmwasserversorgung der Mietwohnung sind dem Mieter vom Vermieter zu erstatten, auch wenn die vom Mieter fachgerecht beauftragten Maßnahmen keinen dauerhaften Erfolg haben. b) Wird dem Vermieter dieser Mangel angezeigt und ihm deutlich erkennbar, daß der Mieter eine rasche Mängelbeseitigung - entsprechend der Art des Mangels - erwartet, und bleibt der Vermieter aber untätig, so kann der Mieter die Kosten weiterer, von ihm veranlagter Reparaturmaßnahmen erstattet verlangen. 2. ... 3. Die Eindeutigkeit eines Vorbehalts im Sinne des § 539 BGB kann durch höfliche Ausdrucksweise vermittelt werden. 4. Die mietvertragliche Verpflichtung des Wohnungsmieters, die Aufrechnung mit einem Bereicherungsanspruch wegen mangelbedingt überzahlter Miete einen Monat vor Fälligkeit eines Mietzinsanspruchs anzuzeigen, ist unwirksam. 5. Die formularmietvertragliche Aufrechnungsbeschränkung ist unwirksam, wenn sie den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung des gemäß § 550 b BGB unzulässigerweise vereinbarten und gezahlten Kautionsbetrages erfaßt.
    LG Heidelberg
    08.11.1996
  6. V ZB 11/98 - Hausordnung; Ruhezeiten; Bestimmtheit von Verboten
    Leitsatz: a) Ein Eigentümerbeschluß, der Regelungen enthält, die auch für einen Sondernachfolger gelten sollten, ist wie eine Grundbucheintragung auszulegen. Die Auslegung ist nicht dem Tatrichter vorbehalten, sondern kann auch durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen. b) Ein Eigentümerbeschluß ist in der Regel nicht allein deshalb unwirksam, weil er für die Hausbewohner eine Ruhezeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr vorsieht. c) Eine Regelung, die das Singen und Musizieren außerhalb von Ruhezeiten nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet, ist mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam. d) Unwirksam ist auch eine Regelung, welche das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund stärker einschränkt als die Tonübertragung durch Fernseh-, Rundfunkgeräte oder Kassetten- bzw. Plattenspieler. e) Bei Teilunwirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses findet § 139 BGB entsprechend Anwendung.
    BGH
    10.09.1998
  7. 85 T 254/98 WEG - Eigentümergemeinschaft haftet gegenüber vermietendem Eigentümer nicht für Verwalter- und <br />Handwerkerverschulden
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat gegenüber einem einzelnen Eigentümer nicht für ein Verschulden des Hausverwalters oder eines beauftragten Handwerkers einzustehen.
    LG Berlin
    04.12.1998
  8. IX ZR 53/00 - Insolvenzverwalter; als Beteiligter eines Zwangsvollstreckungsverfahrens; Befugnis des -s für Bereicherungsklage nach Zwangsversteigerung
    Schlagworte: ...Befugnis des -s für Bereicherungsklage...
    BGH
    26.04.2001
  9. 1 BvR 2285/03 - Besichtigungsrecht des Wohnraumvermieters; Besitzrecht des Mieters und Eigentumsgarantie; Räumungskündigung wegen Pflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Den Mieter trifft aus dem Mietvertrag die Nebenpflicht, dem Vermieter die Besichtigung seiner Wohnung mit Kaufinteressenten zu ermöglichen. Diese Pflicht besteht aber nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten. 2. Im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG sind vor Annahme einer eine Räumungskündigung rechtfertigenden Pflichtverletzung des Mieters einerseits das Eigentumsrecht des Mieters am Besitz der Mietwohnung und in diesem Zusammenhang auch die Dauer des Mietverhältnisses und die von Besichtigungen ausgehende Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG sowie andererseits das Eigentum des Vermieters an der Mietsache und seine Beeinträchtigung durch das Verhalten des Mieters umfassend zu würdigen. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    16.01.2004
  10. BVerwG 7 B 85.03 - Erstattungsregelung; Anmeldung erbenlosen Vermögens; Zeugenbeweiserhebung; Urkundenbeweis
    Leitsatz: 1. Die Erstattungsregelung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG kann nicht als Ausgleich für die Rückübertragung des Eigentums verstanden werden. 2. § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG beschränkt sich nicht auf die Fälle des "erbenlosen Vermögens", in denen die jüdischen Geschädigten zu einer Anmeldung nicht in der Lage waren. 3. Beantragt ein Beteiligter eine Beweiserhebung (etwa durch Vernehmung eines Zeugen) oder muß sich diese dem Gericht aufdrängen, so darf dieses sich nicht auf die Verwertung beigezogener Akten oder schriftlicher Erklärungen eines Zeugen im Wege des Urkundenbeweises beschränken.
    BVerwG
    29.04.2004