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Urteil Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand, Nachzahlungsbetrag aus Betriebskostenabrechnung


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand, Nachzahlungsbetrag aus Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

Für die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung ist bei summarischer Prüfung die Rechtsfrage nicht zu klären, ob ein Nachzahlungsbetrag aus einer Betriebskostenabrechnung als Mietrückstand i.S.d. § 543 BGB gilt. 

(Leitsatz der Redaktion)

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