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Urteil Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand, Nachzahlungsbetrag aus Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand, Nachzahlungsbetrag aus Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Für die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung ist bei summarischer Prüfung die Rechtsfrage nicht zu klären, ob ein Nachzahlungsbetrag aus einer Betriebskostenabrechnung als Mietrückstand i.S.d. § 543 BGB gilt.
(Leitsatz der Redaktion)
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