65 T 207/15 - Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung bei Mischeinheit, Angabe nur der Gesamtfläche, fehlende Angabe der Gewerbeflächen, Mischobjekt
Leitsatz: Zur formellen Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung gehört nicht die
Angabe, ob die Gesamtfläche nur die Wohn- oder auch Gewerbeflächen der
Abrechnungseinheit enthält.
(Leitsatz der Redaktion)