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Urteil Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten unter freiem Himmel
Schlagworte
Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten unter freiem Himmel
Leitsatz
Wegen der Corona-Pandemie kann zur Abhaltung einer Wohnungseigentümerversammlung auch ein Ort im Freien (hier: auf dem nicht für die Öffentlichkeit gewidmeten Spielplatz der WEG) ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn nicht mit Störungen oder Einflussnahme Dritter zu rechnen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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