Urteil Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Betriebskostenvorschüsse, Nachforderungen von Betriebskosten nach Ablauf der Abrechnungsfrist
Schlagworte
Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Betriebskostenvorschüsse, Nachforderungen von Betriebskosten nach Ablauf der Abrechnungsfrist
Leitsatz
Eine Betriebskostenabrechnung ist dem Vermieter zur Verteidigung gegen den Rückforderungsanspruch des Mieters auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist möglich. Insoweit handelt es sich bis zur Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen nicht um Nachforderungen im Sinne von § 556 Abs. 3 BGB. Das Nichteinhalten der Abrechnungsfrist schließt lediglich Nachforderungen über die vereinbarten Vorschüsse hinaus aus.
(Leitsatz der Redaktion)
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