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VIII ZR 20/23 - Keine Bindung des Berufungsgerichts an Beweiswürdigung der VorinstanzLeitsatz: ...; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, GE...BGH08.08.2023
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VIII ZR 270/15 - Begründungserfordernis für Eigenbedarfskündigung, Tiefenprüfung bei der InteressenabwägungLeitsatz: ...Senatsbeschlusses vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, GE...BGH15.03.2017
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VIII ZR 300/15 - Vorratskündigung bei Eigenbedarf und vorgeschobener EigenbedarfLeitsatz: ...BGH, Urteile vom 23. September 2015 - VIII ZR...BGH11.10.2016
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VIII ZR 238/18 - (Kündigungsfolge-) Schaden eines Mieters nach unberechtigter EigenbedarfskündigungLeitsatz: .... Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, GE 2017, 97 = WuM...BGH09.12.2020
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VIII ZR 44/16 - Ordentliche Kündigung wegen Betriebsbedarfs, Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs, sekundäre Darlegungslast des VermietersLeitsatz: ...Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 122/06, NZM...BGH29.03.2017
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VIII ZR 243/16 - Strenge Anforderungen an Verwertungskündigung, erheblicher Nachteil bei der VerwertungskündigungTeaser: .... Januar 2009 - VIII ZR 9/08), betont der BGH jetzt...BGH27.09.2017
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VIII ZR 64/19 - Zum Erfordernis eines Sachverständigengutachtens bei Berufung auf die SozialklauselLeitsatz: ...Senatsurteile vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, BGHZ...BGH26.05.2020
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VIII ZR 429/21 - Befürchtete Verschlimmerung der Krankheit als unzumutbare Härte, Einholung eines FachgutachtensLeitsatz: 1. Beruft sich der Mieter gegenüber dem Räumungsverlangen des Vermieters substantiiert auf eine unzumutbare Härte, weil ein Umzug zu einer Verschlimmerung des Krankheitsbildes führen würde, ist darüber Beweis zu erheben.2. Die Abwägung der wechselseitigen Interessen von Vermieter und Mieter hat nach dem Sachstand bei Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zu erfolgen (Bestätigung von BGH, GE 2020, 924).(Leitsätze der Redaktion)BGH30.08.2022
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VIII ZR 223/17 - Gewährung rechtlichen Gehörs, notwendiger Vortrag bei MietminderungUrteil: ...Der VIII. Senat des...BGH10.04.2018
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VIII ZR 91/20 - Auswechslung des Kündigungsgrunds durch BerufungsgerichtLeitsatz: 1. Zur Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) bei „Auswechslung“ eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das Berufungsgericht.2. Das ist dann anzunehmen, wenn der Vermieter die Kündigung mit vorsätzlich wahrheitswidrigem Prozessvortrag begründet, das Berufungsgericht stattdessen auf den außerprozessualen Schriftverkehr abstellt, was schon erstinstanzlich hätte geltend gemacht werden müssen.3. Der Kündigungsgrund der unerlaubten Untervermietung ist substantiiert vorgetragen, wenn der Vermieter auf Namensschilder von anderen Personen am Briefkasten und Befragung von Hausbewohnern hinweist; wird das vom Gericht als nicht ausreichend angesehen, ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt.(Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)BGH12.10.2021