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Urteil Wohnwerterhöhendes Merkmal „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe“


Schlagworte

Wohnwerterhöhendes Merkmal „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe“

Leitsätze

1. Das Merkmal „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe“ ist für die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch dann beachtlich, wenn für den Stellplatz eine zusätzliche Miete zu entrichten ist.

2. Eine unmittelbar vor dem Hauseingang befindliche ungepflegte Müllstandsfläche führt nicht zwingend dazu, dass damit auch das wohnwertmindernde Merkmal „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand“ gegeben ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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