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Urteil Gerichtliche Geltendmachung von Sollvorschüssen nach Abrechnungsreife
Schlagworte
Gerichtliche Geltendmachung von Sollvorschüssen nach Abrechnungsreife; Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Die Auffassung des Landgerichts Berlin, ZK 64, Nebenkostenvorschüsse könnten nach Eintritt der Abrechnungsreife nicht mehr verlangt werden (a. A. LG Berlin, ZK 62, 65, 67), verstößt nicht gegen die Verfassung von Berlin. Es ist weder gegen das Willkürverbot verstoßen noch sind Eigentumsgarantie und das Gebot des gesetzlichen Richters verletzt. (Leitsatz der Redaktion)
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