Urteil Erweiterte Prospekthaftung
Schlagworte
Erweiterte Prospekthaftung; Werbebroschüren für ein Anlageprodukt als Bestandteil des Emissionsprospektes im Rechtssinne; Haftung eines Spitzenpolitikers für werbliche Äußerungen; Haftung als Hintermann und/oder Garant; Causa Rupert Scholz
Leitsätze
a) Auch ein körperlich von dem ausdrücklich als Emissionsprospekt bezeichneten Druckwerk getrenntes Schriftstück, das zusammen mit diesem vertrieben wird, kann bei der gebotenen Gesamtbetrachtung Bestandteil eines Anlageprospekts im Rechtssinn sein.
b) Zur Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers und Inhabers eines Lehrstuhls unter anderem für Finanzrecht nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinn, wenn er sich in einem Prospektbestandteil über die Eigenschaften einer Anlage äußert.
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