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Urteil Eigenbedarf bei gesetzesverstärkender Bestandsklausel so gut wie ausge-schlossen
Schlagworte
Eigenbedarf bei gesetzesverstärkender Bestandsklausel so gut wie ausge-schlossen
Leitsatz
Der Eigenbedarf des Vermieters macht die Kündigung des Mietverhältnisses nicht „notwendig“ im Sinne einer gesetzesverstärkenden Bestandsschutzklausel, wenn es dem Vermieter möglich ist, den von ihm behaupteten Wohnbedarf in der Gemeinde durch den Erwerb oder die Anmietung von Alternativwohnraum zu decken.
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