Urteil Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstück abgestelltes Fahrzeug, berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag, verbotene Eigenmacht, Kosten der Halteranfrage
Schlagworte
Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstück abgestelltes Fahrzeug, berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag, verbotene Eigenmacht, Kosten der Halteranfrage
Leitsatz
Wird ein Fahrzeug, das unbefugt auf einem Privatgrundstück in verbotener Eigenmacht abgestellt wird, im Auftrag des Grundstücksbesitzers im Wege der berechtigten Selbsthilfe entfernt, entspricht dies dem objektiven Interesse und dem mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters. Er ist deshalb nach den Grundsätzen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag zum Ersatz der für die Entfernung erforderlichen Aufwendungen verpflichtet.
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