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Urteil Wertfestsetzung bei Grundstücksversteigerung, Berücksichtigung von „Mobilheimen“
Schlagworte
Wertfestsetzung bei Grundstücksversteigerung, Berücksichtigung von „Mobilheimen“
Leitsatz
Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass ein Grundstückseigentümer, der auf seinem Grundstück ein Mobilheim aufstellt, eine Verbindung mit dem Grund und Boden nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB vornehmen will. Maßgeblich sind stets alle Umstände des Einzelfalls, die Rückschlüsse auf den Willen des Grundstückseigentümers zulassen.
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