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XI ZR 341/05 - Nachfristsetzung bei VerbraucherkreditgesetzLeitsatz: Eine Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 VerbrKrG ist entbehrlich, wenn sich der Darlehensnehmer ernsthaft und endgültig geweigert hat, auf das Darlehen weitere Leistungen zu erbringen.BGH05.12.2006
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III ZR 308/15 - Aufklärungspflicht über Innenprovision bei Vermittlung einer Eigentumswohnung, ProspekthaftungLeitsatz: a) Die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 % besteht auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung. b) Die Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers oder Anlageberaters besteht unabhängig davon, ob die Kapitalanlage mittels eines Prospekts vertrieben wird oder nicht.BGH23.06.2016
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VI ZR 14/21 - Auskunftsanspruch zu Whistleblower-MieterLeitsatz: Zur Beschränkung des Auskunftsrechts über die Herkunft von Daten gemäß Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2 lit. g DSGVO durch datenschutzrechtlich geschützte Interessen Dritter.BGH22.02.2022
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VII ZR 388/00 - Unwirksame Unterwerfungsklausel mit Nachweisverzicht; Formularklausel bei dreimaliger VerwendungLeitsatz: 1. Vertragsbedingungen sind bereits dann für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist. 2. Eine in einem notariellen Vertrag enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der sich der Erwerber eines noch zu errichtenden Hauses der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft, und der Unternehmer berechtigt ist, sich ohne weitere Nachweise eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilen zu lassen, verstößt gegen § 9 AGBG.BGH27.09.2001
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BVerwG 3 PKH 3.14 - Berufliche Rehabilitierung; Leistungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; IM-Tätigkeit; Stasi-Mitarbeit; Zwangslage; Verfahrensmangel; Beweisanregung; Beweiserhebung; offenkundige TatsachenLeitsatz: 1. Die Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter für das Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei führt im Regelfall zum Leistungsausschluss wegen Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit. Die Verwertbarkeit einer drittschädigenden Spitzeltätigkeit entfällt nur dann, wenn sie durch eine die Freiwilligkeit ausschließende, unerträgliche Zwangslage herbeigeführt wurde. 2. Bei Beweisanregungen kommt ein Verfahrensmangel nur in Betracht, soweit das Gericht sie nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihnen nicht gefolgt ist, obwohl sich dies aufdrängte. 3. Von einer Beweiserhebung ist abzusehen, wenn eine Tatsache offenkundig ist; zu den offenkundigen Tatsachen gehören Ereignisse, Verhältnisse oder Zustände, von denen der Richter aus amtlicher Veranlassung selbst Kenntnis erlangt hat, sofern sie ihm noch so bekannt sind, dass es der Feststellung aus den Akten nicht bedarf. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG30.06.2014
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V ZR 187/11 - Öffentlicher Glaube des Grundbuchs; Sachenrechtsmoratorium; Besitzrecht bei Bebauung volkseigener Grundstücke durch sozialistische Genossenschaft; Abtretung der Bereinigungsansprüche in den sog. hängenden FällenLeitsatz: 1. Der öffentliche Glaube des Grundbuchs erstreckt sich auch auf die Eintragungen im Bestandsverzeichnis, ohne dass der gutgläubig erwerbende Käufer von diesem Grundbuchstand Kenntnis zu haben braucht. Anders ist es, wenn die Vertragsparteien das Grundstück so veräußern wollen, wie es sich ihnen nach seiner Umgrenzung in der Natur darstellt. 2. Nach dem Recht der DDR konnten Nutzungsrechte an volkseigenen Grundstücken allen sozialistischen Genossenschaften verliehen werden, was - wenn dies geschah - gemäß § 4 Abs. 4 des Nutzungsrechtsgesetzes die Entstehung selbständigen Gebäudeeigentums und damit eines Besitzrechts zur Folge hatte. 3. Ist die Bebauung mit Billigung staatlicher Stellen erfolgt, jedoch nicht durch ein Nutzungsrecht und selbständiges Gebäudeeigentum abgesichert (sog. hängende Fälle), gehen die Nutzerrechte schon mit der Abtretung der Bereinigungsansprüche auf den Zessionar über. (Leitsätze der Redaktion)BGH12.10.2012
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VIII ZR 163/16 - Preisanpassungsrecht und Sonderkündigung bei Sonderkundenverträgen über EnergielieferungLeitsatz: Soweit in Sonderkundenverträgen über Energielieferungen ein Lieferant die von ihm versorgten Letztverbraucher gemäß § 43 Abs. 3 Satz 1 EnWG rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode sowie auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten hat, gilt dies auch für Entgeltänderungen, die lediglich auf einer Weiterbelastung von neu eingeführten, weggefallenen oder geänderten Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastungen beruhen. Beruhen diese Entgeltänderungen auf einem Preisanpassungsrecht, das sich der Lieferant im Vertrag vorbehalten hat, kann der Letztverbraucher den Vertrag gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, worauf sich die Unterrichtung des Verbrauchers auch zu erstrecken hat.BGH05.07.2017
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V ZR 183/13 - Zurechnung des Verwalterwissens; Kenntnis des Verwalters und Zeitpunkt der KenntniserlangungLeitsatz: 1. Das Wissen des Verwalters kann den einzelnen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB entsprechend § 166 BGB nur zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 1 WEG handelt, oder wenn die Gemeinschaft Ansprüche der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG an sich gezogen hat. 2. Die Zurechnung der Kenntnis des Verwalters wirkt im Fall des § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG nicht auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung zurück.BGH04.07.2014
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V ZB 8/22 - Voraussetzungen für die Beteiligungsstellung von Miteigentümern in der Tei-lungsversteigerungLeitsatz: a) In dem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück sind die Eigentümer der übrigen Miteigentumsanteile nicht schon wegen ihrer Stellung als Miteigentümer als Beteiligte i.S.v. § 9 Nr. 1 ZVG anzusehen. b) Die übrigen Miteigentümer sind aber nach § 9 Nr. 1 ZVG Beteiligte, wenn für sie oder ihren jeweiligen Miteigentumsanteil ein Recht an dem zu versteigernden Miteigentumsanteil im Grundbuch eingetragen ist (etwa ein Grundpfandrecht, ein Vorkaufsrecht oder eine Regelung nach § 1010 BGB), oder wenn ihre aus dem Grundbuch ersichtlichen rechtlichen Interessen ausnahmsweise ihre Beteiligung gebieten; das ist etwa dann der Fall, wenn eine Gesamtgrundschuld auf allen Miteigentumsanteilen lastet (Fortführung von Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, ZfIR 2019, 31).BGH22.09.2022
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2 Ws (Reh) 305/11 - Strafrechtliche Rehabilitierung; berücksichtigungsfähiges Einkommen; Aufhebung des Bewilligungsbescheides; Rückforderung von LeistungenLeitsatz: 1. Bei der Berechnung des nach § 17 a Abs. 2 StrRehaG zu berücksichtigenden monatlichen Einkommens ist die Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (DVO zu § 82 SGB XII) auch auf Einkommenszeiträume anzuwenden, die vor Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung vom 2. Dezember 2010 (BGBl. I 1744) liegen. 2. Die Aufhebung eines Bewilligungsbescheides und die Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen richten sich auch für solche Leistungen nach §§ 17 a Abs. 6 StrRehaG, 48, 50 SGB X, die vor dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften bewilligt wurden; die Anwendung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch verstößt insoweit nicht gegen das Rückwirkungsverbot.OLG Naumburg19.12.2011