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V ZB 5/05 - Vorschuß für aussichtslose Zwangsverwaltung keine Vollstreckungskosten; notwendige Kosten der ZwangsvollstreckungLeitsatz: Aufwendungen des Gläubigers, deren Zweck nicht darin besteht, die Befriedigung der titulierten Forderung zu erreichen, stellen keine von dem Schuldner zu erstattenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dar.BGH14.04.2005
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V ZB 129/09 - Bevorrechtigte Zuordnung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung von Wohneigentum; Wohngeld; Ablösung von Forderungen; kein doppeltes Vorrecht im selben VerfahrenLeitsatz: Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft das Vorrecht der Zuordnung ihrer Forderungen zu der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in voller Höhe in Anspruch genommen, steht ihr nach der Ablösung der Forderungen dieses Vorrecht in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nicht nochmals zu.BGH04.02.2010
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II ZR 300/08 - Immobilienfonds; Objektfinanzierung; Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft; Sicherheit; Auskunftspflicht der Bank; Treuhandverhältnis; Außenhaftungsrecht des Treugebers; RückwirkungLeitsatz: a) Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses, das darauf beschränkt ist, die gesellschaftsrechtlichen Rechte des „Treugebers" gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Treuhänder halten zu lassen, steht der Außenhaftung des „Treugebers" analog § 128 HGB nicht entgegen, wenn die Auslegung des Gesellschaftsvertrags und des Treuhandvertrags ergibt, dass nicht der „Grundbuchtreuhänder", sondern der „Treugeber" Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geworden ist. b) Der Grundsatz des Vertrauensschutzes steht der Haftung der Gesellschafter eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die vor der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beigetreten sind, für die vor ihrem Beitritt zur Objektfinanzierung begründeten Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft analog §§ 128, 130 HGB nicht entgegen, wenn sie auch bei nur geringer Aufmerksamkeit erkennen konnten, dass für die Objektfinanzierung Fremdmittel benötigt wurden, für deren Rückzahlung sie nach dem Gesellschaftsvertrag haften sollten. c) Zahlt der Gesellschafter einer Publikumspersonengesellschaft gemäß § 128 HGB auf eine durch die Gesellschaft besicherte Gesellschaftsschuld, hat er jedenfalls bei nicht akzessorischen Sicherheiten keinen gesetzlichen Anspruch auf anteilige Übertragung der Sicherheit, den er dem Gläubiger als Einrede entgegenhalten kann.BGH19.07.2011
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III ZR 189/14 - Keine Verjährungshemmung durch unzureichende Individualisierung des geltend gemachten AnspruchsLeitsatz: 1. Die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Angaben oder unzureichender Aufklärung im Rahmen eines Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsgesprächs wird durch die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB auch bezüglich solcher Pflichtverletzungen gehemmt, die in dem Antrag nicht konkret aufgeführt sind.2. Güteanträge ohne ausreichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs führen keine Hemmung der Verjährungsfrist nach § 204 Abs. 1 Nr. 4, § 209 BGB herbei: sie kann nach Ablauf der Verjährungsfrist auch nicht mehr verjährungshemmend nachgeholt werden. (Leitsätze der Redaktion)BGH18.06.2015
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V ZR 165/14 - Kein Heimfallanspruch gegen Erwerber wegen Pflichtverletzungen des RechtsvorgängersLeitsatz: ...1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107)....BGH06.11.2015
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V ZB 177/15 - Notarielle Bescheinigung einer Vollmachtskette, auf Vertreter einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft zurückgehende VollmachtLeitsatz: a) Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, die auf die gesetzlichen Vertreter einer im Handelsregister eingetragenen juristischen Person zurückgeht, kann dem Grundbuchamt durch eine notarielle Vollmachtsbescheinigung nur nachgewiesen werden, wenn der Notar sämtliche Einzelschritte der Vollmachtskette nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 BNotO bescheinigt. b) Die Bescheinigung einer Vollmachtskette kann in einem Vermerk zusammengefasst werden, in dem der Notar die von ihm geprüften Einzelschritte aufführt. Eine Kombination von notariellen Bescheinigungen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 BNotO ist zulässig.BGH22.09.2016
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V ZR 279/17 - Haftung des Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten der GemeinschaftLeitsatz: Eine Haftung des Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten des Verbands scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten). Hierzu gehören Aufwendungsersatzansprüche, die einem Wohnungseigentümer wegen der Tilgung einer Verbindlichkeit des Verbands zustehen, und zwar auch dann, wenn die Tilgung eine Notgeschäftsführungsmaßnahme i.S.d. § 21 Abs. 2 WEG ist; dies gilt unabhängig davon, ob eine Befriedigung aus dem Gemeinschaftsvermögen zu erwarten ist oder nicht.BGH26.10.2018
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55 S 46/18 WEG - Gaststättenbetrieb in einem LadenLeitsatz: Wird eine Teileigentumseinheit als „Gewerbeeinheit (Laden)“ gekennzeichnet, kann ein Gaststättenbetrieb darin untersagt werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin16.01.2019
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V ZR 330/17 - Zulässige Unterbringung Obdachloser in Teileigentum, Wohnnutzung, heimähnliche UnterbringungLeitsatz: Die tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist in der Regel nicht als eine zu Wohnzwecken dienende Nutzung, sondern als heimähnliche Unterbringung anzusehen, die grundsätzlich in Teileigentumseinheiten erfolgen kann. Hält sich eine Nutzung von Wohn- und Teileigentum im Rahmen der Zweckbestimmung, kann sich ihre Unzulässigkeit nicht aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben.BGH08.03.2019
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V ZR 112/18 - Überprüfung von Mehrheitsbeschlüssen über allgemeine ÖffnungsklauselLeitsatz: ...vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ...BGH12.04.2019