« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 17)

  1. IX ZR 213/94 - Notarhaftung; Grundbucheinsicht durch Hilfspersonen
    Leitsatz: Der Notar haftet für das Verschulden von Hilfspersonen bei der Grundbucheinsicht wie für eigenes.
    BGH
    23.11.1995
  2. III ZR 141/99 - Erdgasleitung, Standortgenehmigung für -; kein Nutzungsrecht nach DDR-Recht; Energieversorgungsunternehmen, - trägt Verlegungskosten trotz Sondernutzungsge- nehmigung DDR
    Leitsatz: a) Die Erteilung der Standortgenehmigung für den Bau einer Erdgasleitung begründete kein (privatrechtliches) Mitbenutzungsrecht des Energieversor gungsunternehmens im Sinne der Energieverordnungen der DDR. b) Gründet das Recht eines Energieversorgungsunternehmens, öffentliche Straßenflächen für Energiefortleitungsanlagen in Anspruch zu nehmen, allein auf einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgenehmigung nach dem Recht der DDR, so hat nach dem Rechtsgedanken des § 8 Abs. 2 a, 8 und 10 FStrG das Energieversorgungsunternehmen die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, daß durch einen nach der Wiedervereinigung erfolgten Autobahnausbau eine die Autobahn kreuzende Ferngasleitung verlegt werden muß (Fortführung und Bestätigung von BGHZ 138, 266 und Senatsbeschluß vom 14. Januar 1999 III ZR 12/98 - WM 1999, 740).
    BGH
    02.03.2000
  3. XI ZR 82/05 - Anwendung des deutschen Verbraucherkreditgesetzes, Verbraucherschutz, Kreditlaufzeit
    Leitsatz: .... c) Das deutsche Verbraucherkreditgesetz...
    BGH
    13.12.2005
  4. VII ZR 4/12 - Haftung des Architekten und des Statikers bei Mitverschulden des Bauherrn durch Kenntnis der Gefahrenlage; Steilküstenabbruch auf Rügen; Grundlagenermittlung; Standsicherheit; Bau am Steilhang; Schadensminderung; Mitverschulden
    Leitsatz: ...worden wäre. c) Diese Grundsätze gelten...
    BGH
    20.06.2013
  5. XI ZR 405/12 - Unwirksame Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen; Bankgebühren; Kreditverträge
    Leitsatz: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung „Bearbeitungsentgelt einmalig 1%" unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
    BGH
    13.05.2014
  6. XI ZR 170/13 - Unwirksame Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen; Bankgebühren; Kreditverträge; Online-Darlehensvertrag
    Leitsatz: 1. Eine Bestimmung über ein Bearbeitungsentgelt in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher ist auch dann vorformuliert im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn das Bearbeitungsentgelt nicht in bestimmter Höhe in einem Preisaushang oder einem Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Ausreichend ist, dass das Bearbeitungsentgelt - wie hier beim Abschluss eines Online-Darlehensvertrages - zum Zwecke künftiger wiederholter Einbeziehung in Vertragstexte „im Kopf" des Kreditinstituts als Klauselverwender gespeichert ist, anhand der Daten des individuellen Darlehensvertrages nach bestimmten Vorgaben errechnet und sodann in den Vertrag einbezogen wird. 2. Eine solche Bestimmung unterliegt - nicht anders als der Inhalt eines Preisaushangs oder eines Preis- und Leistungsverzeichnisses - als Allgemeine Geschäftsbedingung der richterlichen Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB) und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. 3. Zur Kenntnis der Nichtschuld im Sinne von § 814 Fall 1 BGB genügt es nicht, dass dem Leistenden die Tatsachen bekannt sind, aus denen sich das Fehlen einer rechtlichen Verpflichtung ergibt. Der Leistende muss vielmehr aus diesen Tatsachen nach der maßgeblichen Parallelwertung in der Laiensphäre auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung gezogen haben (Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. Juni 1986 - III ZR 232/85, juris Rn. 2).
    BGH
    13.05.2014
  7. V ZR 96/16 - Nachträglicher Einbau eines Aufzuges in WEG, Treppenlift
    Leitsatz: 1. Der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten kann grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgen; er begründet in aller Regel - anders als etwa der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe - auch dann einen Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen Wohnungseigentümer, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen.  2. Soll der einzubauende Personenaufzug nur einzelnen bau- und zahlungswilligen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen, wird diesen ein Sondernutzungsrecht an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil eingeräumt; hierfür bedarf es einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer.
    BGH
    13.01.2017
  8. I ZB 21/18 - Testamentarische Schiedsklausel für Erbstreitigkeiten
    Leitsatz: a) Es ist zulässig, wenn sich ein Kläger im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein Schiedsgericht wendet, jedoch vor dessen Konstituierung wegen an der Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestehender Zweifel das staatliche Gericht mit dem Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO anruft. b) Eine in einem Testament angeordnete Schiedsklausel ist unwirksam, soweit ein Testamentsvollstrecker als Einzelschiedsrichter auch über Streitigkeiten zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker entscheiden soll.
    BGH
    08.11.2018
  9. VIII ZR 33/18 - Ausgangsmiete für Kappungsgrenzenberechnung bei unbehebbarem Mangel (Minderfläche)
    Leitsatz: ...). c) Eine hiervon abweichende Berechnung...
    BGH
    17.04.2019
  10. V ZR 141/19 - Beschluss über bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums mit einfacher Mehrheit
    Leitsatz: ...bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. c...
    BGH
    29.05.2020