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Urteil Schadensersatzpflicht bei Recht zum Dachgeschossausbau
Schlagworte
Schadensersatzpflicht bei Recht zum Dachgeschossausbau
Leitsatz
Bereits aus dem in einer Teilungserklärung gewährten Ausbaurecht hinsichtlich des Dachgeschosses folgt, dass der Berechtigte den Ausbau sach- und fachgerecht durchzuführen hat und für eine fehlerhafte Durchführung auf Schadensersatz haftet.
(Leitsatz der Redaktion)
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