Urteil Tauglichkeit des Berliner Mietspiegels 2021 trotz grundsätzlicher Mängel, vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe
Schlagworte
Tauglichkeit des Berliner Mietspiegels 2021 trotz grundsätzlicher Mängel, vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe
Leitsätze
1. Die Überzeugungskraft eines Mietspiegels wird erhöht, wenn die Parteien des Rechtsstreits ihm - trotz etwaiger Erstellungsmängel - übereinstimmend die Tauglichkeit zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zusprechen.
2. Das Positivmerkmal des Berliner Mietspiegels (2021) „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe (ausreichend dimensioniert)“ ist auch erfüllt, wenn die Überlassung nur entgeltlich erfolgt (Festhaltung Kammer, Urt. v. 16. Oktober 2018 - 67 S 150/18, ZMR 2019, 25).
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