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Urteil Gegenstandswert bei Anspruch auf Herabsetzung der Staffelmiete
Schlagworte
Gegenstandswert bei Anspruch auf Herabsetzung der Staffelmiete
Leitsatz
Zur Bemessung des Gegenstandswerts eines Anspruchs auf Abgabe einer Erklärung, dass die Miete künftig herabgesetzt wird, bei einer zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarten Staffelmiete i.S.v. § 557a Abs. 1 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 15. Mai 2024 - VIII ZR 52/23 - GE 2024, 895 = NZM 2024, 755 Rn. 46 f. m.w.N.).
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