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Urteil Soll-Beschaffenheit eines Mietobjekts, „kernsanierte“ Wohnung
Schlagworte
Soll-Beschaffenheit eines Mietobjekts, „kernsanierte“ Wohnung
Leitsatz
Die Begrifflichkeit „kernsaniert“ ändert nichts daran, dass nur derjenige Zustand geschuldet ist, der bei Anmietung nach einer Wohnungsbesichtigung tatsächlich bestand.
(Leitsatz der Redaktion)
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